Am 17.08.2020, im
AfD-Bürgerbüro Torgau
Breite Straße 4
04860 Torgau
Tel.: 03421 7768427
Bürgersprechstunde immer
jeden dritten Montag im
Monat (außer an Feiertagen)
von 15:00 bis 18:00 Uhr
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Zur Historie:
Die Unternehmerin, Rosel Müller-Süptitz, plante, das jahrzehntelang brach liegende Audenhainer Grundstück, Gut Feuerstein, in eine Arztstation mit Tagespflegeinrichtung umzugestalten. Zur feierlichen Übergabe der Baugenehmigung, im Februar dieses Jahres, erhielt sie sogar die Unterstützungszusage von Bürgermeister Peter Klepel und dem Bundestagsabgeordneten Marian Wendt (CDU). Nach Einreichung des Bauantrages und während begonnener Abrissarbeiten, meldete sich plötzlich die Obere Denkmalschutzbehörde. Man stellte fest, dass auch der über viele Jahre zugewucherte Park, der diese Behörde bisher nicht interessierte, unter Denkmalschutz stünde.
Dazu äußert sich unsere AfD-Landtagsabgeordnete im Sächsischen Landtag, Frau Gudrun Petzold, wie folgt:
Wenn ein unternehmerisch denkender Mensch persönliche Risiken eingeht, um älteren und behinderten Menschen einen würdigen Lebensabend mit medizinischer Versorgung zu bieten, damit gleichzeitig Arbeitsplätze sichert und schafft, um unsere ländliche strukturschwache Region zu stabilisieren, dann sollte ihm alle erdenkliche Unterstützung widerfahren!
Mit diesem Projekt hätte man tatsächlich eine Stärkung unseres ländlichen Raumes bewiesen, die medizinische Versorgung gestärkt und damit Pflegebedürftigen und ihren Familien geholfen.
Bereits Anfang 2017 forderte die AfD-Landtagsfraktion, die Einführung einer Landarztquote und hätte damit, das erste Parlament in Deutschland sein können, welches dieses notwendige Instrument erstmalig einsetzt. Weiterhin ist es eine Selbstverständlichkeit, dass ältere Menschen, ob pflegebedürftig oder nicht, selbstbestimmt und würdevoll ihren Lebensabend gestalten können. Auch wenn sie pflegebedürftig werden, sollten sie so lange es möglich ist, in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben können und dort betreut und versorgt werden. Das trifft bereits auf 75 Prozent der Pflegebedürftigen zu, welche zu Hause durch Angehörige und/oder mit Hilfe professioneller Dienstleister, versorgt werden. Dieser hohe persönliche Einsatz geht sehr oft mit finanziellen Einbußen einher. Wir die AfD, sprechen uns für die Gleichstellung der Angehörigenpflege mit der Pflege sozialer Einrichtungen aus und schlugen bereits 2019, ein Landespflegegeld für pflegende Angehörige vor.
Für mich, als AfD-Landtagsabgeordnete im Sächsischen Landtag, ist Denkmalschutz wichtig und richtig. Nur darf er nicht über dem Leben, der Gesundheit und der Würde von Menschen stehen, den Vorrang vor Arbeitsplätzen haben und erst recht nicht, wenn eines dieser Objekte bisher ungenutzt verfiel.
Gudrun Petzold
Mitglied im Sächsischen Landtag
Mitglied im Nordsächsischen Kreistag
Die Proteste und Corona
Nichts und Niemand hat die Regierung ermächtigt, so umfassend und drastisch in die Grundrechte der Bürger einzugreifen, schon gar nicht wegen einer Virusinfektion, wie es sie schon früher, übrigens viel schlimmer als heute gab und wie ihr Auftreten auch in Zukunft nicht ausgeschlossen werden kann. Und auch wenn man sie Pandemie nennt, ändert sich dadurch nichts. Da gibt auch die Berufung auf das Grundgesetz nichts her, um die notstandsähnliche Situation zu rechtfertigen. Eine Notstandsgesetzgebung gibt es nur für den Verteidigungsfall, nicht aber für ein Virus wie COVID-19. Tausende Bürger in Berlin, Stuttgart, München und in vielen anderen großen und kleinen Städten gehen auf die Straße, um gegen die unbegründete Einschränkung ihrer verfassungsgemäßen Grundrechte zu protestieren. Unbegründet, weil die Regierung jede einzelne Grundrechtseinschränkung nicht tatsächlich auf ihre Notwendigkeit überprüft hat, d. h., ob sie geeignet, erforderlich und verhältnismäßig ist. Wie zur Bestätigung dieser Ungeheuerlichkeit ist gerade der aktuelle 93seitige Auswertungsbericht eines Referenten aus dem Bundesinnenministerium öffentlich geworden, der das Regierungshandeln zur Krisenbewältigung in weiten Teilen sehr kritisch bis dilettantisch bewertet. Darüber könnte man ein ganzes Leserbuch schreiben. Und die Regierung hat auch nicht ständig die weitere Notwendigkeit der Maßnahmen überprüft, wie es verfassungsrechtlich geboten wäre. Noch schlimmer, sie hat die Grundrechte zum Gegenstand ihrer Eigeninteressen gemacht, indem sie Leben und Gesundheit gegen die anderen Grundrechte ausgespielt hat, um die Angst in der Bevölkerung zu erzeugen, die es brauchte, um sie einzuschränken. In einem Geheimpapier des Bundesinnenministeriums mit dem Titel „Wie wir COVID-19 unter Kontrolle bekommen“ vom März 2020 werden auf 17 Seiten auch Strategien beschrieben, wie man mit der Bevölkerung kommunizieren muss, um sie so in Angst zu versetzen, dass sie die Maßnahmen der Regierung akzeptiert. Bei den Grundrechten kann es in dieser Situation kein entweder/oder, sondern nur ein sowohl/als auch geben. Nicht die Corona-Pandemie macht mir Sorgen, denn sie wird absehbar beherrschbar sein und ein Ende haben, sondern die Schäden an der Demokratie, von denen ich fürchte, dass einige bleiben werden. Die zunehmenden Proteste in der Bevölkerung sind Ausdruck zunehmender Zweifel an der Sinnhaftigkeit der Regierungspolitik und in das Vertrauen der Entscheidungen unserer politischen Verantwortungsträger.
Deshalb gilt es, mit diesen Protesten nicht nur unsere persönliche Freiheit zu verteidigen, sondern auch unser Grundgesetz, welches all das erst möglich macht.
Dieter Glimpel
AfD-Stadtrat in Torgau
Der Euro und Corona
Zurzeit ist wieder einmal Krise in Europa, Corona-Krise dieses Mal, und wieder wird der Ruf laut nach finanzieller Hilfe. Die da rufen, sind vor allem die Südländer Frankreich, Spanien und Italien und sie rufen nicht nach irgendeiner Hilfe, sondern nach Corona-Bonds. Sie wollen die allgemeine Angst vor allem der Deutschen ausnutzen, um über diesen verschleierten Umweg ganz offiziell zu den schon lange geforderten Eurobonds zu kommen, sprich der Vergemeinschaftung der Staatsverschuldung. Dafür gibt es keinen Grund und auch Corona ist keiner.
Wer für Europa ist, muss auch für sein fundamentales Vertragswerk sein. Und die Maastricht-Verträge verbieten nun einmal die Finanzierung von Staaten und die Vergemeinschaftung von Schulden. Für Europa sein heißt aber nicht, dass man nur die Vorteile beanspruchen kann, sondern, dass man auch die Nachteile in Kauf nehmen muss. Und zum anderen ist die EU auch nicht als Solidargemeinschaft angelegt. Punkt. Frankreich, Spanien und Italien mit einer Staatsverschuldung von 133 % des BIP, im Vergleich Deutschland mit 62 %, haben ständig über ihre Verhältnisse gelebt und fordern nun Geld von uns, weil wir solide gewirtschaftet haben. Das ist unverschämt. Außerdem sind diese Länder, Italien und Spanien jeweils mit 380 Mrd. Euro von Insgesamt 935 Mrd. Euro über Target 2 bei der Bundesbank verschuldet, was sie schon jetzt nicht zurückzahlen können und gleich gar nicht als Rettungsfall. Mit anderen Worten, wir haben diese Exporte selbst bezahlt. Bevor sie von uns neues Geld fordern, sollten sie erst einmal ihre Schulden bezahlen. Diese Länder haben also schon mehr als genug von Deutschland finanziell profitiert. Das reicht. Wir können sehr wohl zwischen solidarischem und parasitärem Verhalten unterscheiden. Aber die Dreistigkeit geht noch weiter. Da wird Hilfe vom deutschen Steuerzahler gefordert, obwohl die Bürger der Forderer- Länder viel reicher sind. Laut einer EZB-Studie stehen die Deutschen beim Vermögensranking am Ende der Liste der EU. So beträgt z.B. das durchschnittliche Geldvermögen pro Haushalt in Deutschland 51000 € und in Spanien 182000 € und die Wohneigentumsquote liegt in Spanien bei 76 % und in Deutschland 51 %. Soviel zur Bedürftigkeit. Man vergisst leicht, dass die Niedrig- und Minuszinspolitik der EZB unter Draghi, jetzt durch Lagarde fortgeführt, bereits darauf angelegt war, durch die dadurch billigen Kredite Italien im Euro zu halten und das auf Kosten der Spareinlagen und Altersvorsorge der Deutschen. Die Südländer hätten diese Zeit besser genutzt, ihr Wirtschafts- und Sozialsystem zu konsolidieren, und zwar zu Lasten ihrer eigenen Bevölkerung. Aus meiner Sicht ist die Forderung der Südländer nach Corona-Bonds mit der Absicht verbunden, Deutschland zu schwächen und als wirtschaftlichen und politischen Konkurrenten auszuschalten. Solche Überlegungen spielten bereits bei der Einführung des Euro auf französischer Seite eine Rolle. Wer solche Freunde hat, braucht keine Feinde. Deshalb Ja für medizinische Hilfe, wie wir sie jetzt schon leisten, aber ein striktes Nein für finanzielle Hilfe, wenn sie durch Vergemeinschaftung von Schulden, Euro- oder Corona-Bonds erfolgen soll. Europa kann nur einigermaßen funktionieren, wenn die Staaten für ihr Handeln eigenverantwortlich sind und eigenes Staatsversagen nicht bei irgendeiner Gemeinschaft abladen können. Wir sollten auch nicht vergessen, dass die Folgen der durch Griechenland ausgelösten Eurokrise noch lange nicht behoben sind, bevor die nächste Eurokrise draufgesattelt wird.
Dieter Glimpel
AfD-Stadtrat in Torgau
Gute Nachrichten aus Karlsruhe
Es ist immer noch der überhitzten Corona-Berichterstattung geschuldet, dass ein kürzliches Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Ankauf von Staatsanleihen, bei dem es sich gegen eine Entscheidung des EUGH gestellt hat, nicht die gebührende Aufmerksamkeit gefunden hat. Obwohl die Finanzierung von Staaten durch die EZB gegen deren Statuten und auch gegen den Maastricht-Vertrag verstößt, hat der EUGH das für Recht erkannt. Der Vorrang des EU-Rechts ist nicht grenzenlos, denn die EU hat nur so viel Rechte, wie ihr die Mitglieder übertragen und nicht, wie sie sich anmaßt. In diesem Sinne ist auch die Europafreundlichkeit unseres Grundgesetzes zu bewerten. Schließlich ist Deutschland der größte Gläubiger und haftet, zur Zeit mit 26.4 %, an den durch die EZB in Billionenhöhe gekauften Schrottanleihen vor allem der Südländer. Interessiert es keinen, wer von uns das jemals mit welchen Folgen bezahlen soll. Künftig muss deshalb der Deutsche Bundestag in jedem Einzelfall solche Ankäufe prüfen. Das Bundesverfassungsgericht befand aber, dass der Ankauf von Staatsanleihen durch die EZB gegen deutsches Verfassungsrecht verstößt. Der Aufschrei der EU-Bürokraten war groß, es würde den Zusammenhalt der EU gefährden. Während die französische EZB-Präsidentin Lagarde diese Entscheidung für unbeachtlich hält, will die deutsche EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einleiten. Soviel zum Zusammenhalt der EU. Warum ist dieses Urteil wichtiger als mancher denkt? Nun, weil es sich um einen Eingriff in die deutsche Verfassungswirklichkeit handelt und der ist nicht einmalig. Solche Eingriffe des EUGH in das nationale Verfassungsrecht gibt es auch in Polen wegen der Justizreform und in Ungarn wegen der Sondervollmachten zur Corona-Krise. Denn wenn man die Nationalstaaten in Europa abschaffen will, muss man zuerst deren Verfassungen überwinden. Was nun über den EUGH versucht wird, ist, über Eingriffe in die nationalen Verfassungen de facto doch noch eine europäische Verfassung zu installieren. Der nicht demokratisch legitimierte EUGH ebenso wie seine Richter haben durch ihre Urteilspraxis bewiesen, dass sie nur ein politisches Instrument der EU-Bürokratie zur Disziplinierung ihrer Mitgliedstaaten sind. Für mich ist unvorstellbar, dass dieser Vorgang unter Missachtung des Willens der Völker geschieht, denn diese Eingriffe verändern das demokratisch verfasste Fundament der Staaten und rauben ihnen Identität. 2005 haben die EU-Mitgliedsländer in einem Verfassungsreferendum den Eurokraten in Brüssel klar gemacht, dass sie keine europäische Verfassung und keinen europäischen Bundesstaat, sondern weiterhin ihre nationale Eigenständigkeit als souveräne Mitglieder in einer Vertragsgemeinschaft EU wahren wollen. Damit ist der Traum von einem großeuropäischen Reich wohl ausgeträumt. Wie wichtig der Nationalstaat ist, hat sich erst wieder bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie gezeigt. Wenn wir ihn erhalten wollen, müssen wir unser Grundgesetz schützen, nicht nur gegen Angriffe von innen, sondern auch von außen. Darauf hinzuweisen, ist mir wichtig. Ich bleibe aber weiter bei meiner Aussage im Leserbrief vom April 2019, wir brauchen diese EU nicht und vielleicht gerät so mancher ins Nachdenken.
Dieter Glimpel
AfD-Stadtrat in Torgau