Kanzlerin im Windschatten von Greta Thunberg

Bericht in der Freien Welt hier klicken

Unser Mitglied Dr. Günther Medicus dazu in einem Kommentar:

Schon das Titelfoto lässt eine gewisse physiognomische Ähnlichkeit zwischen Angela Merkel und Greta Thunberg erkennen. Hier haben sich anscheinend zwei getroffen, die sich geistig-moralisch sehr nahestehen. Die Demonstrationen der unwissenden, instrumentalisierten Kinder beflügeln unsere Kanzlerin natürlich wieder zu neuen wirtschaftsfeindlichen Ansätzen. Wohin will diese geistlose Kanzlerin unser schönes Vaterland eigentlich noch führen? Es ist höchste Zeit, dieser Frau endlich ihr Handwerk zu legen.

 

Keine Veruntreuung durch Veranstaltung im KV Nordsachsen

WIR HABEN ALLES RICHTIGGEMACHT!

Sehr geehrte Besucher unserer Webseite,

zu Ihrer Kenntnis, eine weitere Richtigstellung, diesmal vom AfD-Landesverbandes Sachsen/Dr. jur. Keiler, zu den Vorwürfen von “Parteifreunden” innerhalb unseres Kreisverbandes, gegenüber der Arbeit unseres Kreisverbandes Nordsachsen.

Für uns alle eine schöne Nachricht:  WIR HABEN ALLES RICHTIG GEMACHT!

Diese Stellungnahme ist auch für Sie, werte Besucher,  ein schönes Ostergeschenk.

Wir wünschen Ihnen allen ein frohes und gesegnetes Osterfest mit viel Sonne und große Hoffnung auf einen Wahlsieg der AfD-Nordsachsen.

Der Kreisvorstand der AFD-Nordsachsen

Keine Veruntreuung durch Veranstaltung im KV Nordsachsen

Artikel in der LVZ vom 27.03.2019

Titel: Hat der AfD-Kreisverband Nordsachsen Parteigelder veruntreut?

Zu dem Sachverhalt, wonach der Landkreis Nordsachsen für eine angeblich „private Veranstaltung“ Räume angemietet hat und deswegen eine angebliche Veruntreuung behauptet wird, ist Folgendes auszuführen:

Richtig ist, dass aufgrund einer privaten Initiative im Zusammenwirken mit dem KV Nordsachsen eine politische Veranstaltung abgehalten worden ist.

Der KV Nordsachsen hat hierzu die Räume angemietet.

Darin liegt eine finanzielle Beteiligung an den Kosten der Veranstaltung.

Auf dieser Veranstaltung sind bekannte Bundestagsabgeordnete und Landtagsabgeordnete der AfD als Redner und Diskutanten aufgetreten.

In der Bundesrepublik Deutschland erfolgt die politische Willensbildung mit Hilfe der Parteien.

Dies schreibt bereits das Grundgesetz in Art. 21 vor.

Im Hinblick auf die Rechenschaftslegung unterliegen die Parteien besonderen Vorschriften. § 24 Abs. 5, 2 Parteiengesetz erfasst bei den Ausgaben eines Parteienrechenschaftsberichts ausdrücklich unter Ziffer 2 b Kosten für allgemeine politische Arbeit.

Zu den Sachausgaben für allgemeine politische Arbeit zählen Ausgaben für politische Tätigkeiten, die an die allgemeine Öffentlichkeit, also nach außen gerichtet sind, mithin für Öffentlichkeitsarbeit.

Bei der im Artikel erwähnten Veranstaltung handelt es sich um einen derartigen Beitrag im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit. Ausgaben hierfür sind nicht nur zulässig, sondern ausdrücklich im Regelkatalog der Ausgabenkategorien des Parteiengesetzes erwähnt. Derartige Ausgaben sind mithin ganz offenkundig zulässig und deren Vornahme stellt keinerlei strafrechtlich relevanten Sachverhalt dar, also auch keine Veruntreuung,

Soweit derartige Behauptungen von Parteimitgliedern der AfD in der Öffentlichkeit verbreitet worden sind und es infolge zu einem negativen Pressebericht kam, hat der Landesvorstand Sachsen in seiner Sitzung am 08.04.2019 beschlossen eine Rüge auszusprechen.

Dabei geht es nicht darum, ob derartig unzutreffende Behauptungen in der Presse veröffentlicht worden sind, sondern dass auf Nachfrage der Presse ohne Rücksprache mit den zuständigen Mitgliedern des Landesvorstandes, wie dem Schatzmeister oder dem nach der Geschäftsverteilung für Rechtsfragen zuständigen stellvertretenden Landesvorsitzenden Keiler Äußerungen getätigt worden sind, die geeignet waren, das Ansehen des Kreisverbandes Nordsachsen in der Öffentlichkeit herabzuwürdigen.

Dresden, den 17. April 2019

gez. Dr. Joachim Keiler

Stellvertretender Landesvorsitzender

Ein Kommentar von Dr. Günther Medicus, AfD-Mitglied

http://www.lvz.de/Nachrichten/Politik/Thomas-Haldenwang-Grenzen-zwischen-rechtsextremistischen-Kreisen-und-Protestbuergertum-verschwimmen

Ein Kommentar von Dr. Günther Medicus, AfD-Mitglied

 

Die „Welt am Sonntag“ schrieb am 14.4.2019: „Das Bundesamt für Verfassungsschutz registriert eine Aufweichung der Grenzen im Rechtsextremismus. „Wir bemerken eine intensivierte Vernetzung unterschiedlicher rechtsextremistischer Gruppierungen“, sagte Präsident Thomas Haldenwang.“ Unsere sogenannten Volksparteien, CDU und SPD, haben kürzlich den unbequemen Präsidenten des Verfassungsschutzes Hans Georg Maaßen durch den flexibleren Thomas Haldenwang ersetzt.
Letzterer stellte nun dienstbeflissen fest: „Die Grenzen zwischen rechtsextremistischen Kreisen und dem Protestbürgertum verschwimmen zunehmend.“ Nicht nur in Chemnitz habe man ganz neue Entwicklungen wahrgenommen. „Diese benötigen eine erhöhte Aufmerksamkeit.“ Er erfüllt damit die in ihn gesetzten Erwartungen, schärfer gegen regierungskritische Bürger vorzugehen. Unsere Machthaber setzen sich also darüber hinweg, dass Artikel 20 unseres Grundgesetzes ausdrücklich dazu aufruft, Widerstand zu leisten, wenn das deutsche Rechts- und Sicherheitssystem durch eine zweifelhafte Regierungspolitik eigenmächtig untergraben und ausgehöhlt wird.
Das „Protestbürgertum“ und die AfD, die zu Recht gegen den derzeitigen kulturellen, moralischen und wirtschaftlichen Niedergang unseres Landes protestieren und ganz legitim opponieren, werden nun als rechtsextreme Vernetzung verunglimpft und sollen systematisch mundtot gemacht werden. Ob es klug ist, in Zeiten des Wahlkampfes und schwindender eigener Zustimmung den Verfassungsschutz und verschärfte Überwachungsmethoden als Instrumente gegen die Opposition in Stellung zu bringen, wird sich bald erweisen.
Bei vielen unserer Bürger werden wohl eher nur böse Erinnerungen an die alten Stasi-Machenschaften geweckt werden. Werden die Wähler tatsächlich davon Abstand nehmen, die AFD zu wählen?

Vertriebene/Deutsche aus Rußland

Sehr geehrte Mitstreiter,

ich erinnere Sie an die Sitzung am 15.04.2019/18,00 Uhr im AfD-Büro Eilenburg.
Unsere Arbeitsgrundlage wird das Protokoll vom 18.02.2019 sein.
Der Hauptschwerpunkt unserer Zusammenkunft, wird im Rahmen des Wahlkampfes, die Vorbereitung der Busfahrt am 23./24.05.20 19 / MdB Spangenberg, für unsere heimatvertriebenen Mitbürger und unsere Deutschen aus Russland sein.

Ich bitte um rege Teilnahme.

Mit kameradschaftlichem Gruß

Gudrun Petzold
Leiterin „Vertriebene/ Deutsche aus Rußland“
Stellv. Kreisvorsitzende
AfD-Kreisverband Nordsachsen
Direktkandidatin WK 36/Torgau- Oschatz

 

2-tägige Informationsfahrt zum Deutschen Bundestag

Noch freie Plätze

 

Nächste Informationsfahrt zum Deutschen Bundestag

Termin: 23./24. Mai 2019 (Donnerstag/Freitag)

 

Die nächste kostenlose Informationsfahrt zum Deutschen Bundestag mit Einblick in den parlamentarischen Betrieb startet in Kürze am 23./24. Mai.

 

Für die vom Büro MdB Detlev Spangenberg organisierte Informationsfahrt gibt es noch freie Plätze. Die Bundestagsverwaltung will mit dem Angebot interessierten Bürgern die Möglichkeit geben, einen Blick hinter die Kulissen des politischen Geschehens zu werfen. Es wird der Plenarsaal mit einem Informationsvortrag besichtigt, als weitere Stationen unter anderen das Bundesministerium für Gesundheit und der Bundesnachrichtendienst.

 

Die An- und Abreise erfolgt für die Teilnehmer kostenlos mit dem Bus. Kostenfrei sind ebenfalls das Mittagessen an beiden Tagen, Abendessen sowie die Übernachtung/Frühstück in einem Berliner Hotel. Die Teilnehmenden werden grundsätzlich in Doppelzimmern untergebracht. Ausnahmen sind möglich. Teilnehmende können jedoch bei Übernahme der Mehrkosten in Einzelzimmern übernachten, soweit das Hotel diese in der gewünschten Zahl bereitstellen kann.

 

Der genaue Programmablauf wird derzeit vom Bundespresseamt-Besuchsdienst vorbereitet. Die Abfahrt ist ca. 7.00 Uhr und die Ankunft, ebenfalls am Abfahrtsort, gegen 17.00/18.00 Uhr am Folgetag. Der genaue Abfahrtsort wird noch bekannt gegeben.

 

Ab sofort können sich Interessenten für diese Besuchsfahrt unter detlev.spangenberg.ma03@bundestag.de anmelden.

 

Dafür sind folgende Angaben erforderlich:

 

Name, Vorname

Geburtsdatum und Geburtsort

Adresse

Telefonnummer

E-Mail-Adresse

 

Nur für den Fall, dass kein Mailzugang zur Verfügung steht, besteht die Möglichkeit der telefonischen Anmeldung unter: 030 – 227 78539, Frau Schütz.

Detlev Spangenberg, MdB

Alle Arzneimittel auf krebserregende Verunreinigung mit N-Nitrosodimethylamin untersuchen

Zum Entwurf eines „Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung” der Bundesregierung und zum Antrag der AfD-Faktion “Alle Arzneimittel auf die krebserregende Verunreinigung mit N-Nitrosodimethylamin zu untersuchen” (Hintergrund war verunreinigtes Valsartan von einem chinesischen Hersteller) erklärte Detlev Spangenberg, MdB und Mitglied im Gesundheitsausschuss, im Plenum am 4. März 2019.

Hier haben wir es mit einem vielleicht noch nicht abschätzbaren Problem zu tun, nämlich der Verunreinigung von blutdrucksenkenden Mitteln durch Nitrosamine, welche als krebserregend eingestuft werden und wahrscheinlich DNA-Mutationen hervorrufen können.

Wenn nun gefordert wird, dass die Hersteller strengere Kontrollen durchführen müssen, um Verunreinigungen zu erkennen bzw. zu vermeiden, dann ist natürlich nicht nachvollziehbar, dass den Herstellern eine Übergangsfrist von zwei Jahren eingeräumt wird, um die Auflagen zu erfüllen. Das ist auch insofern unverständlich, da es als Ersatz Medikamente gibt, bei denen diese krebserregenden Stoffe nicht nachgewiesen wurden. Wir fordern mit unserem Antrag eine gesetzliche Regelung, die sicherstellt, dass pharmazeutische Unternehmen ihre Rückstellmuster auf Verunreinigungen mit Nitrosaminen untersuchen müssen und die Untersuchungsergebnisse den zuständigen Überwachungsbehörden vorzulegen haben.

Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung beinhaltet sinnvolle Vorstöße. Allerdings fehlt in der jetzigen Fassung, im Gegensatz zur allerersten Version des Gesetzentwurfs, der nur für auffallend kurze Zeit im Netz veröffentlicht wurde, die Streichung der Importquote für Arzneimittel. Die Streichung dieser Importquote ist inzwischen allerdings dringend geboten. Wir als AfD-Fraktion haben dies bereits in einem Antrag von Dezember 2018 gefordert. Die Importquote schafft mehr Nachteile, als sie Nutzen in Form einer Kosteneinsparung mit sich bringt. Außerdem bedeutet sie eine gesetzlich auferlegte Benachteiligung von deutschen Pharmazeutika Herstellern. Dazu werden internationale kriminelle Machenschaften bezüglich Medikamentenbeschaffung und -handel gefördert, wie der Fall Lunapharm aus Brandenburg zeigt.

Die Importquote führt uns außerdem in einem ganz sensiblen Bereich, der Medikamentenversorgung – gesetzlich verordnet – systematisch in die Abhängigkeit von Billigproduzenten aus dem Ausland.

Außerdem sollen sich aus dem 2011 eingeführten AMNOG-Verfahren Preisreduzierungen ergeben, womit die Billigimporte sowieso an Bedeutung verlieren. Diesen Zusammenhang hat dankenswerterweise auch der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung herausgestellt. Der Bundesrat stellt die Importquote ebenfalls ausdrücklich in Frage.

Detlev Spangenberg, Mitglied des Deutschen Bundestages

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