Durchbruch für Patientensicherheit – Erfolg der AfD

Spangenberg: Gesundheits-Apps auf Wirksamkeit überprüfen – Durchbruch für Patientensicherheit, Erfolg für AfD

Berlin, 28. Januar 2020. Das Bundesgesundheitsministerium greift den Antrag der AfD zur klinischen Überprüfung der Wirksamkeit von Apps (Drucksache 19/16057) auf und übernimmt AfD Forderungen in den Referentenentwurf „Digitale-Gesundheitsanwendungen-Verordnung (DiGAV)“.

 

Der Gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion Detlev Spangenberg teilt dazu folgendes mit:

 

„Wir begrüßen es sehr, dass die Bundesregierung damit so gut wie alle Kritikpunkte und Lösungsansätze der AfD in Sachen Patientenschutz bei Gesundheits-Apps aufgegriffen hat.“

Auch neue Versorgungsmethoden in der Medizin müssten schließlich definierte Qualitätskriterien erfüllen. Der Nachweis von Wirksamkeit und Unbedenklichkeit müsse auch in der digitalen Welt gelten, erst recht, wenn die neuen Maßnahmen von der GKV bezahlt werden.

Was die geforderten „positiven Versorgungseffekte“ eigentlich sind müsse genauso klar sein, wie die Anforderungen an den wissenschaftlichen Nachweis von Sicherheit, Qualität und Wirksamkeit.

„Insbesondere begrüßen wir das unsere Forderung aufgegriffen wurde, dass für jede neue App die Wirksamkeit gegenüber einer Kontrollgruppe in einer Studie belegt werden muss.“

Nicht aufgegriffen wurde leider die Forderung die Erprobungsphase, in der die Apps noch ohne ausreichenden Wirksamkeitsnachweis zur Lasten der GKV eingesetzt werden können, zu streichen.

 

 

Bei vielen reicht die Rente vorne und hinten nicht aus

Bei vielen reicht die Rente vorne und hinten nicht aus

 

Laut einer Auswertung der Bundesagentur für Arbeit arbeiten so viele sächsische Bürger wie noch nie zuvor, obwohl sie sich bereits im Rentenalter befinden. Seit 2010 gab es einen Anstieg um 172 Prozent. Insgesamt gehen fast 60.000 Senioren einer Beschäftigung nach.

Dazu erklärt die seniorenpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag, Gudrun Petzold:

 „Das Rentenniveau in Deutschland ist miserabel. In fast allen europäischen Staaten fällt es höher aus. Wir haben damit folgenden Effekt: Die deutschen Arbeitnehmer finanzieren über die EU-Transferunion hohe italienische und griechische Renten, während sie zugleich immer häufiger in Altersarmut abrutschen.

Außerdem müssen viele Senioren über das Renteneintrittsalter hinaus arbeiten gehen, um ihren hart erkämpften Lebensstandard halten zu können. Meistens machen sie das, ohne sich zu beklagen. Sie hätten jedoch allen Grund dazu, denn das effektive Rentenalter in Italien und Griechenland liegt bei knapp über 60. Die damit verbundenen Ungerechtigkeiten müssen wir bekämpfen. Für Geringverdiener schlägt die AfD daher zehn Euro mehr monatliche Rente pro Arbeitsjahr vor.

Ausdrücklich betonen möchte ich allerdings auch, dass wir froh sind über all diejenigen Sachsen, die freiwillig und gern länger arbeiten. Die Musiklehrerin, die mit Anfang 70 zweimal in der Woche in der Grundschule aushilft, weil ihr das Singen mit Kindern Freude bereitet, hat unsere Hochachtung verdient.

Gleiches gilt für andere Berufe. Es gibt viele Senioren, die anpacken wollen. Ihnen sollten wir entsprechende, altersgerechte Angebote unterbreiten. Diese sind auch wichtig, weil Einsamkeit krank macht.“ 

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TORGAU: Kriminalität in Nordwest und kein Ende?

Folgender Beitrag wurde als Leserbrief an die Torgauer Zeitung gesendet, aber man wollte ihn nicht veröffentlichen.

Kriminalität in Nordwest und kein Ende?

In der Torgauer Zeitung vom 15.01.2020 war zu lesen: „Kriminalität im PEP: Management und Mieter suchen verzweifelt nach Auswegen“. Es war erschreckend zu lesen, welches Ausmaß die Kriminalität bereits erreicht hat und mit welcher Hilflosigkeit die Betroffenen sich dagegen zu wehren versuchen.

Zu Recht hat Chefredakteur Sebastian Stöber im anschlließenden Wochenrückblick die Frage nach der Rolle von Politik und Polizei gestellt.

Das Recht wird durch die große Politik durch Gesetze gesetzt und der Vollzug ist Aufgabe der Justiz durch Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte. Die Möglichkeiten der Kriminalitätsprävention und -verfolgung, die eine Kommune im Rahmen dieser Mögliochkeiten hat, sind sehr beschränkt. Und es wurde ja auch einiges getan, zum Beispiel die zusätzlichen Bestreifungen durch das Ordnungsamt, der kommunale Präventionsrat und die Präventionsbeauftragte. Aber das sind im wesentlichen Maßnahmen ohne große Durchschlagskraft. Hier wird angehört, diskutiert und gefordert und auch mal ein Bußgeld verhängt, aber kein einziger Krimineller festgesetzt. Mit anderen Worten, das reicht nicht.

Und ich stimme Herrn Stöber abermals zu, dass das nur geht, wenn sich der Staat unverzüglich sein Gewaltmonopol zurück holt und auch ausübt.Es wurde genug geredet und es wird auch nicht besser, wenn man noch mehr redet und zerredet, jetzt muss endlich gehandelt werden. Polizei und Staatsanwaltschaft sind in der Nähe und es gibt auch noch zwei Bürgerpolizisten. Das sind gut zu erreichende Anlaufstellen und sollten eigentlich ausreichend sein.

Wir erinnern uns an die Meldung der Bildzeitung vom 10.09.2019: „Über 20 % mehr Straftaten in Torgau“ und auf einmal gehörte Torgau zu den 10 gefährlichsten Städten im Freistaat Sachsen. Ein Aufschrei ging durch die Öffentlichkeit, aber ist seitdem auch Entscheidendes geschehen? Offensichtlich nicht, denn dann brauchte man im PEP keinen privaten Sicherheitsdienst, der auch kaum gesetzlich legitimierte Handlungsvollmachten hat und das wissen die Kriminellen.

Der Polizeipräsident muss die Polizeidichte deutlich erhöhen, die Polizei sollte jede, aber auch jede Straftat verfolgen, die Staatsanwaltschaft muss umgehend Anklage erheben und das Gericht die Täter zeitnah verurteilen. Die Gerichte müssen auch die Strafrahmen voll ausschöpfen, damit die Verurteilungen auch eine abschreckende Wirkung haben und nicht Mehrfachtäter mit Bewährung belohnen. Eine falsch verstanden Milde der Justiz gegenüber den Tätern löst nicht das Problem, sondern verschärft es und die Kommune kann es ausbaden.

Das Grundgesetz verpflichtet den Staat, Leben, Gesundheit und Eigentum seiner Bürger ohne Wenn und Aber zu schützen. Wer sich dieser Pflicht unter Berufung auf fehlendes Personal oder Geld entziehen will, handelt leichtfertig und gehört nicht in die Politik. Weniger Geld in den Berliner Flughafen und mehr Geld in die Kriminalitätsbekämpfung und die gesamte Gesellschaft hat einen Gewinn.

Zur Versachlichung der Diskussion möchte ich die Veröffentlichung einer aussagekräftigen Kriminalstatistik anregen. Wir müssen die tatsächliche und nicht nur die gefühlte Täterstruktur kennen, wenn gezielt Kriminalitätsbekämpfung betrieben werden soll. Vielleicht ist es auch möglich, zumindest befristet, für besonders auffällige Tätergruppen einen Zuzugstopp zu erwirken, um weitere Vernetzungen und Banden- oder Clankriminalität zu verhindern.

Obwohl die Tatsachen für sich sprechen und sich die Bürger immer mehr Hilfe suchend an die Öffentlichkeit wenden, schweigt sich die Justiz aus. Funktionierender Rechtsstaat ist etwas anderes und wenn man beim  Bürger weiteren Vertrauensverlust verhindern will, so sollte sie wenigstens jetzt reagieren.

Dieter Glimpel
AfD-Stadtrat

Torgau

MdL Gudrun Petzold empört über Forderung der LINKEN

Eigenartige Forderung der Linken

Die Linksfraktion im Sächsischen Landtag fordert die Aufarbeitung der schweren Ausschreitungen während der Silvesternacht im Leipziger Stadtteil Connewitz durch den Ex-Polizeipräsidenten der Messestadt, Bernd Merbitz.

Gudrun Petzold, die Landtagsabgeordnete für Nordsachsen ist empört und kommentiert:

Es ist ja – an sich – keine schlechte Idee, den Verursacher des Chaos in die Pflicht zu nehmen, aber schon die Wortwahl dieser Forderung zeigt, in welche Richtung die Schuldzuweisung gehen soll. Die Polizei – durch den jahrelangen Kuschelkurs gegenüber linker Gewalt jeglicher Autorität und Durchsetzungskraft beraubt – soll schon im vorab den schwarzen Peter bekommen. Die LINKE stellt entlarvende, unverständliche Fragen, wie: „…war die polizeiliche Strategie angemessen“ oder „wurden alle Mittel ausgeschöpft, um deeskalierend zu wirken…“.

Eins ist doch klar: Merbitz und/oder dessen Vorgesetzte tragen die Hauptschuld an den Zuständen in Connewitz. Aufklärung zu fordern steht den Linken nicht zu, solange sie sich selbst radikal äußern und sich nicht von der linksradikalen Szene distanzieren!
Auch der Wunsch gemeinsam mit dem EX-Polizeichef aufzuklären ist absurd, denn so werden die Ursachen des Niederganges des Leipziger Stadtteils Connewitz nicht aufgedeckt.
Ich finde es klug von Herrn Merbitz, dass er sich zu den Wünschen der Linken nicht äußert, denn damit würde er ja den Bürgern seine eigene Unfähigkeit in Sachen Connewitz vor Augen führen.

MdL Gudrun Petzold besuchte Torgauer Tafel

Die Regierung muss endlich die Altersarmut eindämmen! 

MdL Gudrun Petzold besuchte zu Beginn des Jahres die Torgauer Tafel und erklärt:  

Die Altersarmut steigt drastisch. Dieser bedrohlichen Entwicklung bewusst führte mein erster Weg gleich zu Beginn diesen Jahres zur Tafel nach Torgau, weil mir dieses Thema als Sprecherin für Seniorenpolitik der AfD-Fraktion im Sächsische Landtag sehr am Herzen liegt. Die Leiterin der Tafel informierte mich am 2. Januar sowohl über die erschreckende Anzahl der Bedürftigen (2020 Personen pro Woche) in Nordsachsen sowie insbesondere über den dramatischen Zuwachs des Rentneranteils von 2018 zu 2019 um 18 Prozent.

Allen ehrenamtlichen Helfern erwies ich für ihre Arbeit große Achtung und hohen Respekt. Ich bedankte mich – auch im Namen unseres AfD-Kreisverbandes – herzlichst für den unermüdlichen sozialen Einsatz. Die kontinuierliche und enge Zusammenarbeit sowie die Unterstützung der Tafel wird mir in meiner Abgeordnetentätigkeit ein Herzensanliegen sein, denn es ist ein unhaltbarer Zustand für das reiche Deutschland, dass Senioren diejenigen sind, die am stärksten unter Armut leiden. An dieser unwürdigen Entwicklung ist allein die Politik von CDU und SPD schuld, denn Altersarmut fällt nicht einfach so vom Himmel. Das die sozialpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Sächsischen Landtag,  Susanne Schaper, jetzt erst munter wird, zeigt doch sehr deutlich, dass die – nach außen hin so sozial sein wollende – Partei in 30 Jahren Opposition die Entwicklung verpasst hat und nicht korrigierend ein griff. Seit Jahren wird das Rentenniveau gesenkt sowie die Sparvermögen der Bürger durch Negativzinsen entwertet.

Die AfD-Fraktion hat ein Rentenkonzept entwickelt, um den weitern Abstieg der deutschen Rentner zu verhindern. Jeder Geringverdiener sollte pro Arbeitsjahr zehn Euro zur Grundsicherung erhalten. Wir müssen aber noch viel mehr dafür tun, um die Elterngeneration zu entlasten!

Kein staatlicher Zwang zur Organspende

MdB Detlev Spangenberg / MdB Dr. Robby Schlund:

Kein staatlicher Zwang zur Organspende – Ablehnung der doppelten Widerspruchslösung ist zu begrüßen

Berlin, 16. Januar 2020. Auf der Bundestagssitzung am 16.01. wurde zu Gesetzentwürfen zur Neuregelung der Organspende namentlich abgestimmt. Dabei votierten die Abgeordneten mehrheitlich gegen die „doppelte Widerspruchslösung“ und für den konkurrierenden Entwurf zur „Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende“. Die AfD-Fraktion plädierte für ihren Antrag „Mehr Vertrauen in die Organspende – Vertrauenslösung“ (BT-Drucksache 19/11124) und damit für die Freiheit der Entscheidung zur Organspende, insbesondere gegen den Spahn/Lauterbach-Gesetzentwurf zur Regelung der doppelten Widerspruchslösung im Transplantationsgesetz.

Detlev Spangenberg, Gesundheitspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion:

„Aus ethischen und rechtspolitischen Gründen ist die sogenannte ,Widerspruchslösung‘ der falsche Weg. Schweigen kann nach unserem Rechtsverständnis – bei so weitreichenden Eingriffen in die Rechte eines Bürgers wie bei der Organentnahme/-spende – niemals ein ‚Ja‘  bedeuten. Schweigen gilt in Deutschland als keine Willenserklärung, heißt in unserem Rechtssystem grundsätzlich Nein. Dass die von Spahn und Lauterbach favorisierte ,doppelte Widerspruchslösung‘ heute klar abgelehnt wurde, ist daher zu begrüßen.

Vertrauen ist das Wichtigste bei diesem hochsensiblen Thema. Grundlage für ein funktionierendes Organspende-System ist das Vertrauen der Menschen in die geltenden Regelungen. Die AfD-Fraktion will eine Lösung, die auf Vertrauen und Aufklärung aufbaut und nicht auf Zwang. Niemand ist an dem Leid der auf ein Organ Wartenden schuld, und es kann daraus auch keine Forderung an fremde Dritte abgeleitet werden, bei allem Verständnis für das Leid. Die Patientenverfügung muss immer Vorrang vor anderen Entscheidungen haben.

Leider wurde der Antrag der AfD-Fraktion nicht mehr zu Abstimmung gestellt, sodass wichtige Elemente des Antrags wie zum Beispiel dass die Organisationsstruktur nicht in privater Hand liegen darf, dass die Patientenverfügung grundsätzlich Vorrang hat und dass die Einwilligung zur Organspende erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres erlaubt ist nicht mit einfließen in ein neues Gesetz. Ebenfalls fehlt der wichtige Punkt der Aufklärung der Spender über die Grundzüge des Transplantationsgesetzes.“

Dr. Robby Schlund, Mitglied im Gesundheitsausschuss:

„Die Freiheit der bewussten Entscheidung des Einzelnen ist ein hohes Gut in Deutschland, das es immer und immer wieder zu verteidigen gilt. Es muss das Für und Wider, im ganz persönlichen, familiären, gesellschaftlichen und religiösen Kontext gesehen und abgewogen werden. Diese Entscheidung kann und darf von keinem Dritten abgenommen werden, ob nun als Lebendspende oder Organentnahme nach dem Hirntod. Deshalb ist die Widerspruchslösung absolut inakzeptabel und ein Eingriff in die freiheitlichen Grundrechte unserer Bürger dieses Landes. Den Menschen hier wäre die selbstverantwortliche Bestimmung über ihr Leben und ihren Körper nach dem Tod weggenommen und durch Fremdverantwortung des Staates ersetzt worden. Die Menschen haben in der Vergangenheit das Vertrauen in die Organspende verloren. Dieses Vertrauen in die Institutionen der Organspende muss wiederhergestellt werden durch verbesserte, einheitliche Qualitätsstandards an den Entnahmekrankenhäusern und einheitliche QM-Systeme für Transplantationsbeauftragte. Eine erweiterte problemorientierte Entscheidungs- oder Zustimmungslösung, in unserem Antrag auch Vertrauenslösung genannt, gäbe den Menschen die Sicherheit, sich klar selbstverantwortlich, für eine Organspende zu entscheiden.“

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