Alle Arzneimittel auf krebserregende Verunreinigung mit N-Nitrosodimethylamin untersuchen

Alle Arzneimittel auf krebserregende Verunreinigung mit N-Nitrosodimethylamin untersuchen

Zum Entwurf eines „Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung” der Bundesregierung und zum Antrag der AfD-Faktion “Alle Arzneimittel auf die krebserregende Verunreinigung mit N-Nitrosodimethylamin zu untersuchen” (Hintergrund war verunreinigtes Valsartan von einem chinesischen Hersteller) erklärte Detlev Spangenberg, MdB und Mitglied im Gesundheitsausschuss, im Plenum am 4. März 2019.

Hier haben wir es mit einem vielleicht noch nicht abschätzbaren Problem zu tun, nämlich der Verunreinigung von blutdrucksenkenden Mitteln durch Nitrosamine, welche als krebserregend eingestuft werden und wahrscheinlich DNA-Mutationen hervorrufen können.

Wenn nun gefordert wird, dass die Hersteller strengere Kontrollen durchführen müssen, um Verunreinigungen zu erkennen bzw. zu vermeiden, dann ist natürlich nicht nachvollziehbar, dass den Herstellern eine Übergangsfrist von zwei Jahren eingeräumt wird, um die Auflagen zu erfüllen. Das ist auch insofern unverständlich, da es als Ersatz Medikamente gibt, bei denen diese krebserregenden Stoffe nicht nachgewiesen wurden. Wir fordern mit unserem Antrag eine gesetzliche Regelung, die sicherstellt, dass pharmazeutische Unternehmen ihre Rückstellmuster auf Verunreinigungen mit Nitrosaminen untersuchen müssen und die Untersuchungsergebnisse den zuständigen Überwachungsbehörden vorzulegen haben.

Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung beinhaltet sinnvolle Vorstöße. Allerdings fehlt in der jetzigen Fassung, im Gegensatz zur allerersten Version des Gesetzentwurfs, der nur für auffallend kurze Zeit im Netz veröffentlicht wurde, die Streichung der Importquote für Arzneimittel. Die Streichung dieser Importquote ist inzwischen allerdings dringend geboten. Wir als AfD-Fraktion haben dies bereits in einem Antrag von Dezember 2018 gefordert. Die Importquote schafft mehr Nachteile, als sie Nutzen in Form einer Kosteneinsparung mit sich bringt. Außerdem bedeutet sie eine gesetzlich auferlegte Benachteiligung von deutschen Pharmazeutika Herstellern. Dazu werden internationale kriminelle Machenschaften bezüglich Medikamentenbeschaffung und -handel gefördert, wie der Fall Lunapharm aus Brandenburg zeigt.

Die Importquote führt uns außerdem in einem ganz sensiblen Bereich, der Medikamentenversorgung – gesetzlich verordnet – systematisch in die Abhängigkeit von Billigproduzenten aus dem Ausland.

Außerdem sollen sich aus dem 2011 eingeführten AMNOG-Verfahren Preisreduzierungen ergeben, womit die Billigimporte sowieso an Bedeutung verlieren. Diesen Zusammenhang hat dankenswerterweise auch der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung herausgestellt. Der Bundesrat stellt die Importquote ebenfalls ausdrücklich in Frage.

Detlev Spangenberg, Mitglied des Deutschen Bundestages

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