Leserbrief von Dieter Glimpel, Torgau: Eine etwas andere Sicht zum Klimawandel

Eine etwas andere Sicht zum Klimawandel

Seit Kurzem gibt es einen neuen Aspekt in der Diskussion um den Klimawandel. Da wurde doch tatsächlich im Auftrag des Umweltbundesamtes eine Studie mit dem Titel „Gendergerechtigkeit als Beitrag zu einer erfolgreichen Klimapolitik: Forschungsreview, Analyse internationaler Vereinbarungen, Portfolioanalyse“ angefertigt. Dort werden so fundamentale Dinge angesprochen wie der unterschiedliche Energieverbrauch der Geschlechter im Haushalt. Nach 150 Seiten kommt die Studie zu dem Schluss, dass sowohl eine ambitionierte Klimapolitik als auch eine Politik zur Geschlechtergerechtigkeit  tiefgreifende Transformationen erfordern. Wie diese gestaltet werden können, um beiden eng miteinander verknüpften Zielen gerecht zu werden, ist eine drängende Frage und müsste Gegenstand einer gesonderten Untersuchung sein. Soweit die Studie.

Da drängt sich der  Eindruck auf, dass der Weltklimarat in seinen Prognosen die Gendertheorie als entscheidenden Faktor beim Klimawandel leichtfertig übergangen hat. Also wären doch Zweifel an seinen Prognosen angebracht. Vielleicht deckt das Umweltbundesamt in Zukunft noch weitere solcher gravierender Versäumnisse auf. Die Fachwelt ist schon ganz gespannt. Wie Ernst soll man den Klimawandel nehmen, wenn die Bundesregierung eine solche Studie beauftragt. Das frage nicht nur ich mich.

Aber ich will mich als Laie nicht weiter zu fachlichen Aspekten äußern, die selbst bei Klimaexperten umstritten sind, doch man kann sehr wohl aus der Erfahrung etwas dazu sagen, wie genau solche hoch komplexen Prognosen sind, bei denen schon geringe Abweichungen in den Grundlagenparametern enorme Auswirkungen auf die Genauigkeit haben, was im Übrigen auch selbst von der Wissenschaft eingeräumt wird.

So können die fünf Wirtschaftsweisen noch nicht einmal eine zutreffende jährliche Wachstumsprognose für unsere gesamtwirtschaftliche Entwicklung stellen. Der Wetterdienst ist nicht in der Lage, eine verlässliche Prognose für einen längeren Zeitraum als zwei Wochen zu machen. Auch die Prognosen des Club of Rome in seiner Aufsehen erregenden Studie „Grenzen des Wachstums“ aus dem Jahre 1972 haben sich so nicht erfüllt. Und gerade die komplizierte, langfristige Prognose zum Klima im Jahr 2100  soll die Mutter der Genauigkeit sein. Diese Frage sollte sich Jeder stellen, der ernsthaft über den Klimawandel diskutiert. Es ist Keinem geholfen, wenn die Experten in 30 Jahren vielleicht sagen, sorry, wir haben uns eben geirrt

Ich bezweifle nicht den Einfluss des Menschen auf das Weltklima, aber ich bezweifle die Mainstream-Prognose von Politik und Medien als absolutes Dogma, denn eine wichtige Komponente berücksichtigt die Klimaprognose tatsächlich nicht, den menschlichen Erfindergeist.

Was derzeit der Debatte um den Klimawandel nach meiner Meinung am meisten schadet, ist die überwiegende ideologische Prägung dieser Debatte. Mit ideologischen Auseinandersetzungen löst man kein Problem, dazu braucht es Sachlichkeit und darum sollten sich alle bemühen.

 

Dieter Glimpel

Torgau

 

Politischer Gegner zerstört AfD-Plakate

Politischer Gegner zerstört AfD-Plakate

Wer ein Wahlplakat zerstört, begeht eine Straftat. Der AfD-Kreisverband-Nordsachsen dankt dem couragierten Bürger, welcher am frühen Dienstagmorgen das Herunterreißen von Plakaten in Bad Düben der Polizei meldete. Vor allem deswegen, da an besagtem Standort vor der Muldebrücke bereits zum vierten Mal innerhalb kürzester Zeit systematisch zugeschlagen wurde, während die Plakate von CDU, SPD, Linken und Grünen unberührt blieben. Wie sich herausstellte, handelt es sich bei dem Täter um einen Kandidaten der baldigen Stadtratswahl. Der der „linken Szene“ zuordenbare Mann ist Mitglied der Freien Wählergemeinschaft, welcher auch die Bürgermeisterin der Kurstadt, Astrid Münster, angehörig ist. Hinsichtlich zivilrechtlicher Schritte wartet die AfD die Ergebnisse der polizeilichen Ermittlungen ab, da es nicht auszuschließen ist, dass weitere zerstörte Plakate ebenfalls auf das Konto des Täters gehen. Bei aller Pietät und so prekär solche Infamitäten anderer Parteien auch sind, wäre ein Totschweigen oder ein Herunterspielen auf einen Einzelfall eines schwarzen Schafs wohl der falsche Weg. Die AfD ist immer öfter Angriffen diversester Art ausgesetzt und somit sich selbst und den Bürgern gegenüber in der Pflicht, solche Missstände anzuprangern und aufzuklären.

Man stelle sich vor, ein AfD-Mitglied würde anderer Parteien Werbemittel beschädigen. Aber wer standhaft ist, steht aufrecht und betreibt fairen Wahlkampf.

am 5. Mai war internationaler Hebammentag

AfD-Bundestagsfraktion zum Hebammentag

 

Am 5. Mai war der Internationale Tag der Hebammen. Dieser wichtigen Berufsgruppe gehört mit ihren Leistungen für die Gesellschaft mehr Beachtung geschenkt, als das zurzeit der Fall ist. Da ist zum Beispiel die Debatte um die Haftpflichtversicherungsbeiträge, welche für Hebammen eine außerordentliche Belastung darstellen und ihre Berufsausübung kaum noch durchführbar macht. So beläuft sich ab dem 1.Juli 2019  der Jahresbeitrag auf über 8.600 €.  Zwar gibt es seit 2014 den sogenannten „Sicherstellungzuschlag“, zu beantragen beim GKV-Spitzenverband, dieser ist aber nur ein Notpflaster, auch ist die Beantragung mit erheblichem bürokratischem Aufwand verbunden. Zudem ist fraglich, ob es ab 2021 überhaupt noch Versicherer geben wird, die diesen Berufszweig absichern.

 

Derzeit ist man vonseiten der Regierung damit beschäftigt, eine EU-Verordnung bezüglich der Hebammenausbildung umzusetzen. Ab Januar 2020 soll die Hebammenausbildung akademisiert werden, was auch im Sinne der Berufsfachverbände ist. Grundsätzlich steht die AfD einer umfassenden Akademisierung einer gesamten Berufsgruppe kritisch gegenüber. Im Fall der Hebammen allerdings ist diese Initiative zu befürworten. Damit bekommt die Geburtshilfe einen Status, der ihrer Verantwortung entspricht, denn: eine natürliche Geburt darf ohne Arzt erfolgen, nicht jedoch ohne Betreuung einer Hebamme. Es sollten die jetzt tätigen Fachkräfte an der Ausarbeitung des Hebammenreformgesetzes beteiligt werden, um auch deren Erfahrungen mit einfließen zu lassen. Wir benötigen die Einrichtung einer ausreichenden Anzahl an Studienplätzen, möglichst mehr als die derzeit etwa 2000 Ausbildungsplätze. Diese sollten auf zahlreiche Standorte und Bundesländer verteilt werden. Denn es ist ein unhaltbarer Zustand für das deutsche Gesundheitssystem, dass Frauen mit Wehen wegen Hebammenmangels am Kreißsaal abgewiesen werden und ihre Geburt schlimmstenfalls im Auto erleben müssen oder in einigen Regionen nachgeburtliche Versorgung nur für einen Teil der jungen Mütter stattfinden kann.

 

Detlev Spangenberg, MdB

 

Dieter Glimpel / Torgau: Nein, wir brauchen diese Europäische Union nicht

Der Leserbrief von Herrn Dr. Brock vom 20.04.2019 kann nicht unwidersprochen bleiben, denn weder stimmt seine These, noch die dafür herangezogenen Rechtfertigungen.

Was sinnvoll 1958 als Europäische Wirtschaftsgemeinschaft begann und für die sechs Mitgliedsländer ohne Zweifel ein Vorteil war, man hätte es bei dieser Wirtschaftsgemeinschaft belassen sollen, wurde 1992 in eine politische Union umgewandelt, aber ohne eine demokratische Legitimierung. Und nun begannen zwangsläufig die Probleme. Da wurde die EU durch Beitrittskandidaten aufgebläht, welche die Aufnahmekriterien nicht erfüllten, dann wurde gegen alle ökonomische Vernunft der Euro als Gemeinschaftswährung eingeführt und prompt gab es 2008 mit Griechenland die erste Eurokrise, die immer noch nicht vorbei ist und der EU noch weiter unermesslichen Schaden zufügt. Die Souveränität der Mitgliedsstaaten wurde durch die Europäische Kommission erheblich eingeschränkt  und ich kenne nicht einen europäischen Vertrag, der nicht gebrochen wurde. Eine gravierende Folge solcher Vertragsverletzungen ist die nun schon Jahre andauernde Migrationskrise, welche sichtbar zur weiteren Spaltung der EU beiträgt und auch hier ist kein Ende in Sicht. Die EU ist zerstritten wie noch nie und verliert ständig an wirtschaftlichem und politischen Einfluss in der Welt. Deshalb regt sich zunehmender Widerstand gegen Europa, Großbritannien hat sich sogar für den Austritt entschieden, und so auch in Deutschland, denn wir sind der größte Verlierer in diesem Politdrama.

Und deshalb ist auch der Vergleich mit Bayern und Deutschland nicht zulässig. Die Bundesrepublik ist ein demokratisch legitimierter Bundesstaat mit unselbständigen Bundesländern und einem Staatsvolk. Die EU ist das alles nicht und das ist der Grund, warum das deutsche Staatswesen funktioniert und die EU nicht. Deshalb gibt es für diesen Vergleich weder Parallelen noch Gemeinsamkeiten. Daher ist das Spannungsfeld Deutschland – EU ein anderes. Dieses resultiert daraus, dass Deutschland als stärkstes EU-Land in der EU aber nicht entsprechend repräsentiert wird. Deutschland ist quasi unterbewertet. Und beim Schlucken Brüsseler Kröten darf man nicht vergessen, dass es diese nicht geben würde, wenn sie die deutsche Regierung in Brüssel nicht mit beschlossen hätte, denn es ist ja eine beliebte Methode unserer Regierung, alles, was innenpolitisch nicht machbar ist, über Brüssel durchzusetzen.

Dieses Europa ist eine zwangsweise Vereinigung unterschiedlicher Länder mit unterschiedlicher Prägung. Hier wurde etwas zusammen geführt, was nicht zusammen gehört. Was hat denn ein schwedischer Rentierzüchter gemein mit einem portugiesischen Orangenbauern. Diese EU ist ein Projekt realitätsferner politischer Eliten gewesen, deren Traum von Europa zum Albtraum ihrer Völker wurde. Der frühere liberale EU-Kommissar Ralph Dahrendorf hat es so formuliert: “In Maastricht haben Regierungschefs, die am Ende ihrer Kunst waren und eigentlich keine Zukunft mehr hatten, die Spaltung Europas beschlossen und nicht seine Integration.“ Und so ist es auch gekommen.

Die vernünftige Alternative ist eine Vereinigung gleichberechtigter souveräner Staaten, getragen von dem Willen ihrer Völker. Die bisherige Geschichte der EU hat gezeigt, dass nur der Nationalstaat der Garant für eine funktionierende Gemeinschaft sein kann. Was sinnvoll ist, kann man europäisch regeln, alles andere kann man zwischen den Staaten auch vertraglich vereinbaren. Dazu braucht man nicht die abgehobene Brüsseler Bürokratie.

Das ist kein Plädoyer für die Abschaffung der EU, sondern für eine andere EU. Was jetzt dringend geschehen muss, ist eine grundlegende Reformierung. Deswegen haben solche Kandidaten zur Europawahl unsere Stimme verdient, die genau dafür eintreten.

Dieter Glimpel

Torgau

Ein Kommentar von Dr. Günther Medicus, AfD-Mitglied

http://www.lvz.de/Nachrichten/Politik/Thomas-Haldenwang-Grenzen-zwischen-rechtsextremistischen-Kreisen-und-Protestbuergertum-verschwimmen

Ein Kommentar von Dr. Günther Medicus, AfD-Mitglied

 

Die „Welt am Sonntag“ schrieb am 14.4.2019: „Das Bundesamt für Verfassungsschutz registriert eine Aufweichung der Grenzen im Rechtsextremismus. „Wir bemerken eine intensivierte Vernetzung unterschiedlicher rechtsextremistischer Gruppierungen“, sagte Präsident Thomas Haldenwang.“ Unsere sogenannten Volksparteien, CDU und SPD, haben kürzlich den unbequemen Präsidenten des Verfassungsschutzes Hans Georg Maaßen durch den flexibleren Thomas Haldenwang ersetzt.
Letzterer stellte nun dienstbeflissen fest: „Die Grenzen zwischen rechtsextremistischen Kreisen und dem Protestbürgertum verschwimmen zunehmend.“ Nicht nur in Chemnitz habe man ganz neue Entwicklungen wahrgenommen. „Diese benötigen eine erhöhte Aufmerksamkeit.“ Er erfüllt damit die in ihn gesetzten Erwartungen, schärfer gegen regierungskritische Bürger vorzugehen. Unsere Machthaber setzen sich also darüber hinweg, dass Artikel 20 unseres Grundgesetzes ausdrücklich dazu aufruft, Widerstand zu leisten, wenn das deutsche Rechts- und Sicherheitssystem durch eine zweifelhafte Regierungspolitik eigenmächtig untergraben und ausgehöhlt wird.
Das „Protestbürgertum“ und die AfD, die zu Recht gegen den derzeitigen kulturellen, moralischen und wirtschaftlichen Niedergang unseres Landes protestieren und ganz legitim opponieren, werden nun als rechtsextreme Vernetzung verunglimpft und sollen systematisch mundtot gemacht werden. Ob es klug ist, in Zeiten des Wahlkampfes und schwindender eigener Zustimmung den Verfassungsschutz und verschärfte Überwachungsmethoden als Instrumente gegen die Opposition in Stellung zu bringen, wird sich bald erweisen.
Bei vielen unserer Bürger werden wohl eher nur böse Erinnerungen an die alten Stasi-Machenschaften geweckt werden. Werden die Wähler tatsächlich davon Abstand nehmen, die AFD zu wählen?

Rechtssicherheit für unheilbar Erkrankte schaffen

MdB Detlev Spangenberg:

Rechtssicherheit für unheilbar Erkrankte schaffen

 

Zum Antrag der FDP-Fraktion im Bundestag, mit dem Titel „Rechtssicherheit für schwer und unheilbare Erkrankte in einer extremen Notlage schaffen“, wurde am 11. April im Bundestag beraten.

Ein Urteil des BVerwG vom 2. März 2017, welches im Konflikt mit §217 Strafgesetzbuch steht und dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, BfArM, die Rolle zukommen ließ, Betäubungsmittel, die zur Selbsttötung geeignet sind, abzugeben, steht in dem FDP-Antrag im Mittelpunkt. Der Bundesgesundheitsminister, zunächst Hermann Gröhe, nun Jens Spahn, hat durch einen umstrittenen Nichtanwendungserlass das BfArM angewiesen, das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig nicht anzuwenden.

 

Dazu erklärte der AfD-Bundestagsabgeordnete und Mitglied im Gesundheitsausschuss des Bundestages, Detlev Spangenberg:

Wir reden hier über die Lage von schwerkranken und leidenden Menschen, ein Drama, das von anderen kaum nachvollzogen werden kann. Als maßgeblich sollte die eigene Wahrnehmung des Betroffenen gelten, nicht die Bewertung von außerhalb.

Es wird von einigen Sachverständigen die Ansicht vertreten, Palliativmedizin, also medizinische Bereuung für unheilbar Kranke, sei nicht die zwingende Alternative zum Wunsch das eigene Leben zu beenden, sondern kann auch parallel als Möglichkeit betrachtet werden, den Suizid zu verlangen.

Eine rechtliche Ungereimtheit ergibt sich aus der Gesetzeslage. Es ist zwar nicht verboten, sich selbst zu töten, aber es  ist – durch den 2015 in Kraft getretenen § 217 StGB einem sterbewilligen schwerkranken und hilflosen Menschen kaum möglich, Hilfe zu erhalten, um schließlich das eigene Leben zu beenden. Wohlgemerkt geht es hierbei nicht um Tötung auf Verlangen durch einen anderen, sondern darum, die Voraussetzung zur Selbsttötung mittels bereitgestellter Medikamente geschaffen zu bekommen, welche unter das Betäubungsmittelgesetz fallen.

Ein Konflikt für Ärzte sind die Musterberufsordnungen: Viele Landesärztekammern haben es Ärzten verboten, für Selbsttötungen Möglichkeiten zu schaffen.

Dazu ist die Abwägung mit den Artikeln 1 und 2 des Grundgesetzes schwierig: die Würde des Menschen und das Persönlichkeitsrecht, welches auch bedeuten kann, zu entscheiden ob und wie jemand sein Leben beenden kann. Voraussetzung ist immer der freie Wille, der deutlich geäußert werden muss.

Verschiedene europäische Nachbarländer und deren Gesellschaften haben sehr unterschiedliche Arten mit solchen heiklen ethischen Fragen umzugehen, häufig sehr freizügige. Jährlich wählt eine steigende Anzahl von Deutschen die assistierte Selbsttötung im benachbarten Ausland.

Die AfD-Faktion enthält sich bei der Abstimmung zu diesem Antrag, weil in Kürze Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes zum Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes und dem § 217 StGB erwartet werden. Kennen wir die Haltung des BVG, haben wir für den Bundestag wahrscheinlich eine Grundlage für das weitere Handeln. Die AfD-Fraktion ist bereit, fraktionsübergreifend an einem Antrag für einen Gesetzesentwurf mitzuwirken.

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