Die Dommitzscher Bürgermeisterin ist eine Fehlbesetzung

Erinnern Sie sich noch an den andauernden Vorwurf, die Gesellschaft sei Politikverdrossen? Wenn ich mir die aktuellen politischen Zustände der Stadt Dommitzsch ansehe, kann ich es nachvollziehen.

Am 09.09.2019 tagte der Dommitzscher Stadtrat, darunter ich, Felix Jüngling, als neugewähltes Ratsmitglied, zum ersten Mal nach der Kommunalwahl am 26.05.2019. Meinem politischen Engagement lag unter anderem der Verdacht zu Grunde, Frau Bürgermeisterin Heike Karau interessiere sich nicht für die Belange der Dommitzscher Bürger. Nach etwas mehr als einem Jahr sehe ich es als meine Pflicht, ein kurzes Resümee über die gemachten Erfahrungen anzubieten.

Aktueller Dauerbrenner aller Dommitzscher Bürger ist die Neugestaltung des Landambulatoriums. Womöglich getreu dem Motto einer nicht im Ort wohnenden Bürgermeisterin: „Aus dem Auge, aus dem Sinn“, wurde hier ein wahrlich optisch wenig ansprechendes Design gewählt. Welche Gedanken ein Architekt bei der Planung auch immer im Kopf hatte, es ist Aufgabe einer Bürgermeisterin als letzte Instanz zu kontrollieren, ob und wie ein solch zentrales und wichtiges Objekt im Sinne des Stadtbildes modernisiert wird. Transparenz über diese nicht nachvollziehbare Entscheidung wurde in der Stadtratssitzung vom 12.10.2020 erneut eingefordert. Festgestellt wurde, nach dem Versuch die Schuld von sich zu weisen, eine Abstimmung über die Vergabe des Loses, aber keine Abstimmung über die grundsätzliche Optik des Gebäudes. Daraus folgernd ist Frau Bürgermeisterin Karau alleinig verantwortlich für den misslungenen Beitrag zu unserem Stadtbild. Offen kommunizierte Absprachen mit dem Architekten und Rücksprache mit dem Stadtrat hätten ein solches Desaster verhindert. Der Unmut von Dommitzscher Bürgern ist ihr gleich. Darauf hingewiesen reagiert die Bürgermeisterin mit Gelächter und Freude.

Aber auch in der jüngeren Vergangenheit zeichnete sich die Bürgermeisterin durch Kompromisslosigkeit und Bürgerferne aus. Das Leben der Dommitzscher Bürger musste trotz COVID-19 weitergehen und so beschlossen junge Paare, sich in dieser schwierigen Zeit das JA-Wort in ihrer Heimatstadt zu geben.  An Ausweichorten für das zu kleine Standesamt oder in einer anderen Stadt problemlos durchführbar, war jedoch nichts mit Frau Bürgermeisterin Karau auszumachen. Das Gespräch suchend und Lösungswege aufzeigend, wurden die jungen Paare und ihre Verwandten „pampig“ durch Sie abgewimmelt. Am Ende wurde eine Hochzeit in eine andere Gemeinde verlegt, welche sich deutlich kooperativer zeigte.

Auch die Verkehrssicherheit der Dommitzscher Bürger liegt der Bürgermeisterin nicht so am Herzen, wie es vielleicht sein sollte. Eine Anfrage bezüglich des Aufstellens von Verkehrsspiegeln an unübersichtlichen Stellen, wurde mit der unkommentierten elektronisch weitergeleiteten ablehnenden Antwort der Polizei abgewickelt. Wenn die Polizei den Bürgern rät, nicht die gefährlichen Kreuzungen zu nutzen, so ist das auch Meinung des Dommitzscher Rathauses. Es müssen also erst wieder Unfälle passieren, bevor sich die Dommitzscher Bürgermeisterin womöglich für Ihre Bürger einsetzt.

Ein weiteres Thema ist die Problematik rund um die neu erschlossenen Baugrundstücke in der Querstraße. Nach der finanziell nicht unerheblich teuren Erschließung kann auf diesen Bauplätzen nun durch eine augenscheinliche Falschaussage des Elblandbahn e.V. aus dem Jahre 2018 nicht gebaut werden. Eine sechs Meter hohe Lärmschutzmauer muss zuvor errichtet werden. Eine Lösung des Problems, gerade im Hinblick auf das finanzielle Desaster, wird auch nach mehrmaliger Nachfrage nicht durch Frau Bürgermeisterin Karau kommuniziert. Vielmehr werden dem Elblandbahn e.V. durch den Stadtrat und die Bürgermeisterin zusätzliche Vereinsförderungen zugesichert. Eine Entscheidung, welche ich nicht mitgetragen habe.

Apropos Bürger, nicht zu vergessen sei die offizielle Einweihung des neu gestalteten, modernen Marktes im Zentrum der Stadt. Ein solches Ereignis hätte genutzt werden können, um alle Bürger der Stadt zusammen zu bringen und diesen Erfolg für die Stadt zu feiern. Der Antrag, die Einweihung von Mittwoch 10:00 Uhr bis 15:00 Uhr auf das Wochenende zu verlegen, um einer Vielzahl von Bürgern die Teilnahme zu ermöglichen, wurde mit dem Hinweis abgelehnt: Die Markteröffnung sei nicht für die Dommitzscher Bürger gedacht. In der Regel werden eingebrachte Vorschläge der Stadträte missachtet, oftmals ohne darüber zu debattieren, was ein wesentlicher Bestandteil eines demokratischen Organs sein sollte.

Der Thematik: Pflege von Grünflächen im Stadtgebiet, ist man mittlerweile überdrüssig. Darauf angesprochen, ebenfalls am 12.10.2020, wird die Frage mit dem Hinweis beantwortet, dass das Thema schon öfters angesprochen wurde. Ein Dauerbrenner – oder ein Dauermangel? Aufgefallen ist es Frau Bürgermeisterin Karau auch schon. Etwas dagegen unternehmen, möchte Sie anscheinend nicht.

Doch nicht nur innerhalb der Stadtgrenzen sorgt die Bürgermeisterin von Dommitzsch für Unmut. Auch die Belange der Gemeinde Trossin, für die Sie im Rahmen der Verwaltungsgemeinschaft mit verantwortlich zeichnet, interessieren Sie anscheinend nicht. So wurde mehrfach offen schlecht über Ratsmitglieder der Gemeinde Trossin geredet. Wenn diese Ratsmitglieder jedoch am gemeinsamen Tisch sitzen, wird plötzlich von der Wichtigkeit der Verwaltungsgemeinschaft gesprochen. Moderne und professionelle Führung sieht anders aus.

Professionalität zeichnet sich im 21. Jahrhundert auch durch die Digitalisierung der Ratsarbeit aus. Dahingehende Verbesserungsvorschläge werden ungeprüft oder mit dem Verweis auf Mehrarbeit dankend abgelehnt. Bedenken über die Rechtmäßigkeit von Beschlüssen werden ignoriert und diese ungeprüft gefasst. Ein solcher Führungsstil ist, gerade als ehemalige Kämmerin, nicht akzeptabel.

Frau Bürgermeisterin Karau ist für die Stadt Dommitzsch, meiner Meinung nach, untragbar. Sie bricht nicht nur ihr Wahlversprechen um mehr Transparenz, sie ist ebenso unfähig ein solch bedeutendes Amt zu begleiten, eine Ratsversammlung professionell durchzuführen und unsere Stadt Dommitzsch nach außen würdevoll zu repräsentieren. Dies ist nicht nur meine Meinung, sondern auch die Meinung vieler Bürgerinnen und Bürger der Stadt Dommitzsch.

Ansonsten bleibt Frau Bürgermeisterin Karau bei Ihrem Motto: „Wir machen das, wozu wir verpflichtet sind“ und nicht mehr. Bürgermeister zu sein bedeutet mehr als bloßes Verwalten einer Stadt. Bürgermeister zu sein bedeutet für die Bürger da zu sein, auch wenn es mal „nur“ um eine Fassade geht. Das Gemeinschaftsgefühl, so erzählen die älteren Generationen, war mal eine Stärke der ostdeutschen Gesellschaft. Trotz aller politischen Differenzen sollte dieser kleinste gemeinsame Nenner auf kommunaler Ebene Antrieb sein, Entscheidungen im Sinne der Stadt, im Sinne der Bürger und des Stadtbildes zu treffen. Wir leben hier und wollen eine moderne und gemeinsame Zukunft unsere Stadt Dommitzsch.

 

Felix Jüngling

Stadtrat in Dommitzsch
Mitglied im Kreisvorstand

 

Domitzsch den 23.11.2020

Zweifelhaftes Demokratie-Verständnis vor einem Gesetzesbeschluss!

Karsten Hilse in Eilenburg

Zum unangemessenen und weit überzogenen Einsatz der Berliner Polizei, am 18.11.2020, gegen die friedlichen Demonstranten vor dem Berliner Reichstag, nehme ich als Kreisvorsitzender des AfD Kreisverbandes Nordsachsen wie folgt Stellung:

Während sich am Buß- und Bettag die Bundesregierung mit der Anwendung des Bevölkerungsschutzgesetzes und seiner Beschlussfassung beschäftigte, ging draußen die Berliner Polizei, mit unangemessener Härte gegen friedliche Demonstranten vor. Besonders das unverhältnismäßig körperliche Vorgehen, gegen den Willen des AfD-Bundestagsabgeordneten Karsten Hilse, ist inakzeptabel und in keinster Weise zu rechtfertigen, da ihm in seiner Eigenschaft als Abgeordneter, politische Immunität gewährt werden muss und von ihm keinerlei Gefahr ausging!
(unser Archiv-Foto zeigt Karsten Hilse, im Bürgerhaus Eilenburg im März 2019)

Es war unerträglich mit ansehen zu müssen, wie ein demokratisch gewählter Volksvertreter des höchsten Parlamentes der Bundesrepublik Deutschland, entgegen demokratischer Grundrechte behandelt und öffentlich erniedrigt wurde!

Ich verurteile diese unangemessene Vorgehensweise der Polizei gegen friedliche Demonstranten, insbesondere dem AfD-Bundestagsabgeordneten Karsten Hilse aufs Schärfste und fordere für die verantwortlichen Polizisten und Einsatzleiter, dienstliche Konsequenzen! Herrn Hilse und allen friedlichen Demonstranten wünsche ich, dass sie sich schnell von den polizeilichen Übergriffen und Szenarien erholen mögen.

Mit den gestrigen Ereignissen wurde gleichzeitig deutlich dokumentiert, dass die Bundesregierung wahrscheinlich nur noch unter Anwendung derartiger Mittel in der Lage ist, auch zukünftige Gesetzesänderungen entgegen dem Willen der Bevölkerung, innerhalb kürzester Zeit umzusetzen. Es ist nicht nur eine Schande für unser Land und seine hart erkämpften demokratischen Errungenschaften und Werte, welche auf diese Art und Weise mit „Füßen getreten“ werden, sondern auch ein Armutszeugnis derzeitiger Politik!

Diese Vorgehensweise kennen wir als ehemalige DDR-Bürger und von Bildern aus Weißrussland oder China. Die Bilder des vergangenen Mittwochs befeuern den Verdacht derer, welche seit einigen Jahren die Rechtsstaatlichkeit unserer Republik anzweifeln.

René Bochmann

Vorsitzender
AfD-Kreisverband Nordsachsen
Mitglied des Nordsächsischen Kreistages

Im stillen Gedenken zum heutigen Volkstrauertag

Mit höchster Anerkennung und größtem Respekt, gedenken wir heute den Opfern von Krieg, Verfolgung und Flucht, in jeder Epoche unserer Nation und all Jenen, welche dazu bereit waren, für Demokratie, Freiheit und Frieden, auch ihr Leben zu geben.
Gleichzeitig appellieren wir mit Nachdruck an die derzeitige Bundesregierung, dass sie alles Nötige tun wird und dafür Sorge trägt,  die Demokratie und Freiheit, wie wir Sie bis Anfang 2014 kannten, wieder zu erlangen und uns auch genau so, dauerhaft erhalten bleibt!

Im stillen Gedenken, der AfD-Kreisverband Nordsachsen

René Bochmann
Kreisvorsitzender

Achtung! Weitere massive Einschränkungen der Grundrechte

 Schon lange geplant oder tatsächlich kurzfristig und rein zufällig?

Am kommenden Mittwoch, den 18.11.2020 um 12:00 Uhr, wird der Bundestag über die Drucksache 19/23944 abstimmen. Dieser Gesetzesentwurf ermöglicht es die Grundrechte der Bürger noch weiter einschränken zu können und dies nur anhand einer Zahl, die vorgegeben wird, bei der jedoch niemand sagen kann wie man auf diese Zahl kommt. Zum Beispiel wird in Zukunft ermöglicht bundesweit massive Einschränkungen vornehmen zu können, wenn der Gesamte Inzidenzwert von 50 erreicht oder überschritten wurde. Das bedeutet ein Landkreis, in dem es keine Fälle gibt, wird genauso betroffen sein wie der Landkreis in Nordreinwestfalen in dem eine türkische Großhochzeit stattfand und zur Erhöhung der Fallzahlen und dem bundesweiten Überschreiten des willkürlich gesetzten Wertes von 50 massiv beigetragen hat. Im Artikel 7 des Entwurfes steht folgender Satz:

„Durch Artikel 1 Nummer 16 und 17 werden die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) eingeschränkt.“

Der Gesetzesentwurf wird mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit vom Bundestag verabschiedet, da dieser von der Regierungskoalition eingebracht wird.

Mit abstimmen wird an diesem Tag auch der Bundestagsabgeordnete des Landkreises Nordsachsen, Marian Wendt. An Ihn kann man nur appellieren diesem Entwurf nicht zu zustimmen. Als Abgeordneter ist er nur seinem Gewissen verpflichtet und solch einem Gesetz kann man nicht reinen Gewissens zustimmen, wenn man vorgibt im Sinne der Nordsächsischen Bürger zu handeln.
An die Nordsächsische Bevölkerung sei der Apell gerichtet Herrn Wendt den Unmut über dessen voraussichtliche Handlung kund zu tun und Ihn vielleicht doch noch dazu bewegen zu können, zumindest einmal in seiner Laufbahn als Abgeordneter, welche vorerst 2021 endet, sofern eine Wahl stattfinden wird, im Sinne des Deutschen Volkes abzustimmen.

Am Mittwoch findet dazu ebenfalls eine Demonstration in Berlin vor dem Reichstag statt. Jeder der Zeit hat, es ist ein Feiertag, sollte an dem Tag ab 10:00 Uhr vor Ort sein.

Felix Jüngling

Mitglied des Kreisvorstandes
Stadtrat in Dommitzsch

Wichtiger Hinweis zu unseren Sprechstunden und Veranstaltungen

Ab 16.11.2020 bis 31.12.2020 entfallen alle Sprechstunden, Veranstaltungen und sonstige Termine!

Alle Sprechstunden, Veranstaltungen und sonstigen Termine des AfD-Kreisverbandes Nordsachsen und unserer Landtagsabgeordneten, Frau Gudrun Petzold, entfallen ab 16.11.2020 bis 31.12.2020. Die Streichung der Termine geschieht vor dem Hintergrund der strengen Corona-Schutzmaßnahmen.

Wir stehen  Ihnen dennoch, unter der  E-Mail-Adresse info@afdnordsachsen.de und in dringenden Außnahmefällen telefonisch, unter 0160 355 8340, weiterhin zur Verfügung.

René Bochmann
Kreisvorsitzender

 

 

Gefährdet Corona unsere Demokratie?

Ein unveröffentlichter Leserbrief an die Torgauer Zeitung

Nun ist er wieder da, der 2. Lockdown. Es ist verständlich, wenn den Menschen jetzt nicht unbedingt der Sinn nach Politik steht. Man ist in einer Pandemie mit aufgeheizter Atmosphäre und da ist man zuerst auf die Gesundheit und Zukunft fokussiert. Die Corona Krise wird man mit einem Impfstoff bekämpfen können, gegen eine Verfassungskrise gibt es aber keinen. Da helfen nur Wachsamkeit und bürgerschaftliches Engagement, denn die Rechte, welche uns in Folge der Krise verloren gehen, werden wir danach nicht wieder zurück bekommen.

Nahezu unbemerkt hat sich, bestehend aus der Kanzlerin und den 16 Länder-Ministerpräsidenten, eine Art Neben-Regierung gebildet, die fortan über gravierende Maßnahmen, die bis zur Existenzvernichtung führen können, für unseren Staat und seine Bürger entscheiden. Das Grundgesetz kennt ein solches Gremium nicht und deshalb ist es auch nicht zu solchen Handlungen legitimiert. Auch eine epidemische Lage rechtfertigt nicht die längere Suspendierung fundamentaler Verfassungsprinzipien.

Der Lockdown ist ein brachialer Eingriff in die Lebensverhältnisse eines Landes und erfordert die unverzichtbare Mitwirkung des Parlaments, denn auch in Krisenzeiten obliegt die Staatsleitung dem vom Volk gewählten Parlament und die Regierung hat dessen Entscheidungen zu vollziehen. Sie ignoriert das Parlament und beschließt Maßnahmen, für die sie nicht zuständig ist und die dem Parlament vorbehalten sind.

Das Parlament wiederum hat sich ohne großen Widerstand entmachten lassen und ist abgetaucht. So beginnt das Ende einer Demokratie. Natürlich braucht man für diese schwerwiegenden Grundrechtseingriffe auch eine Rechtfertigungsgrundlage. Da dafür die Reproduktionszahl nicht mehr ausreichte, hat man Anfang Mai mit dem Inzidenzwert einen Begriff aus der Epidemiologie gewählt und dessen Grenzwert auf 50 festgelegt. Auf diesen Wert haben sich die Kanzlerin und Ministerpräsidenten auf dem Verhandlungsweg geeinigt.

Er ist ein politischer Kompromiss und weder wissenschaftlich noch rechtlich ausreichend begründet. Bekannt ist, dass dieser Grenzwert als starrer und alleiniger Indikator als Zahl für das Ergreifen einschneidender Maßnahmen ungeeignet ist. Da dieser Begriff einen wissenschaftlichen Hintergrund hat, gelang es der Politik, die Bürger ruhig zu stellen und sie sogar noch dazu zu bringen, die Grundrechtseingriffe gegen sich selbst zu befürworten.

Ein politisch äußerst raffinierter Schachzug. Wir erinnern uns noch, als unsere Politiker lautstark gegen die Gefährdung der Demokratie in Ungarn protestierten, weil sich Victor Orban vom Parlament befristete Sondervollmachten zur Corona-Bekämpfung einräumen ließ. Und bei uns soll ein Bundesgesundheitsminister solche weitreichenden Sonderrechte erhalten, um am Parlament und Bundesrat vorbei auf diffuser Gesetzesgrundlage Anordnungen erlassen zu können.

Es gibt ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, in dem die Kompetenzen der Regierung, durch Rechtsverordnungen Ausnahmen von Gesetzesvorschriften zuzulassen, als sehr problematisch bezeichnet werden. Dann ist auch das ein Anschlag auf die Demokratie, aber ich höre keinen Protest. Bei allen Regelungen und Verboten, welche die Politiker erlassen, stellt sich die Frage nach der Rechtsstaatlichkeit und der Verträglichkeit mit dem Grundgesetz. Es gibt erhebliche Zweifel, dass die Freiheitsbeschränkungen, wie sie immer wieder angeordnet werden, stets plausibel vor dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz begründet werden können.

Nicht alles ist verfassungswidrig, aber auch nicht alles möglich. Voraussetzung für den Lockdown wäre die Feststellung einer epidemischen Notlage nach dem Infektionsschutzgesetz gewesen. Dafür hat die Panikmache der Regierung aber offensichtlich nicht ausgereicht und diese Feststellung hätte auch das Parlament treffen müssen. So ist es nicht verwunderlich, dass es inzwischen über 230 veröffentlichte Gerichtsentscheidungen zum Coronavirus gibt, in denen ein großer Teil der staatlichen Maßnahmen als rechtswidrig aufgehoben wurde.

Wenn die Politik verkündet, nach Corona wird nichts mehr so sein wie vorher, dann sollten unsere Alarmglocken schrillen, nicht dass wir dann auf einmal in einem Land leben, das wir so nicht wollten.

Dieter Glimpel
Stadtrat in Torgau

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