Zoff bei den Grünen: Grüne Partei wird Opfer ihres eigenen Quoten-Dogmatismus

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Detlev Spangenberg äußert sich zu dem parteiinternen Streit der Bündnis-Grünen wegen ihrer am 20. Juni beim saarländischen Landesparteitag aufgestellten Landesliste:

„Vonseiten der AfD werden Quotenregelungen abgelehnt, weil sie demokratische Grundsätze untergraben und durch die Bevorzugung bestimmter Gruppen unausweichlich andere benachteiligen.

Nun stehen die Bündnis-Grünen selbst vor dem Scherbenhaufen ihres „Frauenstatuts“, welches seit den achtziger Jahren schon in der Parteisatzung festgeschrieben ist. Danach dürfen bei Listenwahlen Männer nur auf gerade Listenplätze kandidieren, Frauen dagegen auf allen Plätzen. Bei der jüngsten Aufstellung der grünen Bundestagswahlliste im Saarland geschah nun das Unfassbare: Die Kandidatin für Platz eins erreichte in drei Wahlgängen nicht die erforderliche Mehrheit. Darauf entschied der Parteitag auf einen Antrag hin, den Listenplatz eins für Männer zu öffnen, und es kandidierte ein Mann, Hubert Ulrich. Er konnte die Wahl auf diesen Platz gegen die Kandidatin Jeanne Dillschneider, die Vorsitzende der Grünen Jugend Saar, eindeutig für sich entscheiden. Die unterlegene Frau Dillschneider ist beleidigt, weil sie nicht gewählt wurde, obwohl sie doch eine Frau ist; Kreis- und Ortsgruppen wie auch ein parteiinternes Bündnis haben Einspruch gegen die Liste eingelegt. Die Spitzen-Grüne Annalena Baerbock tobt, die Bundesspitze ist wütend und auch verunsichert.

Der gewählte Hubert Ulrich sieht sich unter Druck gesetzt, den ersten Listenplatz aufzugeben und erklärt, von dem Grünen-Frauenstatut hielte er nichts. In kleinen Landesverbänden, in denen es nur einen aussichtsreichen Listenplatz gebe, führe die Regelung zur Verhinderung von Männern, „mit dieser Regelung werden Männer diskriminiert“. Außerdem erklärt er, Frauen hätten bei dem Parteitag demokratisch mitentschieden; sie haben der Öffnung des Listenplatzes eins für Männer zugestimmt und die Mehrheit, darunter auch Frauen, haben den Kandidaten gewählt. Es waren auch Frauen, die die vorherige Kandidatin nicht gewählt hatten. Das sind Entscheidungen, getroffen durch innerparteiliche Demokratie. Vielmehr muss man sich nun Gedanken über das Demokratieverständnis derjenigen machen, die diese demokratisch getroffene Wahl kippen wollen und dabei sogar riskieren, dass die Grünen im Saarland zur Bundestagswahl keine Landesliste stellen. Soweit so richtig Herr Hubert. Allerdings wissen doch alle „grünen Männer“ ob dieser Diskriminierung oder ist die Borniertheit so groß, dass es erst im eigenen Erleben auffällt? Die dogmatischen Grünen stolpern über ihr Frauenstatut, und es stellt sich die Frage, ob hinter vorgehaltener Hand inzwischen viele Grüne an der Sinnhaftigkeit und Gerechtigkeit solcher Regelungen zweifeln. Geht langjährigen männlichen Grünen-Mitgliedern jetzt langsam auf, dass sie jahrelang systematisch benachteiligt wurden? Die Regelung hat zwangsläufig zur Folge, dass in den Parlamentsfraktionen der Grünen mehr Frauen vertreten sind als Männer. Was die Grünen mit dem Frauenstatut in ihrer Satzung festgeschrieben haben, könnte keine gesetzliche Regelung werden, da dies gegen das Grundgesetz verstieße, welches in Artikel 3 Bevorzugung oder Benachteiligung wegen des Geschlechts oder anderer persönlicher Merkmale verbietet. Man kann sogar so weit gehen und sagen: die Grüne Partei ist verfassungsfeindlich eingestellt, hat innerparteiliche Regelungen, die mit den Grundrechten des Grundgesetzes unvereinbar sind.

Wenn man dieses Possenspiel bei der grünen Feminismuspartei betrachtet, muss man sich fragen, wann der großen Mehrheit der Deutschen – insbesondere der männlichen – endlich deutlich wird, was für ein Unsinn die einseitige Bevorzugung von bestimmten Menschengruppen gegenüber anderen darstellt, sei es durch Quotenregelungen, Gleichstellungs- oder Frauenbeauftragte bei Kommunen oder anderen Gebietskörperschaften oder in Unternehmen. Mit der Hervorhebung der geschlechtlichen Identität und Bewertung von Menschen nach dem Geschlechtsmerkmal ist nichts gewonnen, außer Diskriminierung, Spaltung und Lagerdenken. Wann kommt das bei denjenigen, die diesen grünen Ideologien folgen, endlich an? Es wird höchste Zeit.

 

Detlev Spangenberg, MdB

Kranzniederlegung zum Tag der Vertriebenen

„Heimat, Heimat du meine Erde, du muttereinziger Ort!
Heimat du wundervolles, du starkes, gutes Wort.“

Am 20. Juni 2021, dem Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung, gedachten wir der vielen Deutschen Vertriebenen nach dem 1. und insbesondere nach dem 2. Weltkrieg. Den Kranz legte das Ehepaar Stamm nieder, die Angehörige von vertriebenen Sudetendeutschen Familien sind. Ebenfalls nahmen unsere AfD-Landtagsabgeordnete Gudrun Petzold und der AfD-Direktkandidat für den Wahlkreis Nordsachsen, René Bochmann, an der Gedenkveranstaltung teil.
Mit dieser Geste möchte die AfD-Nordsachsen zeigen, dass wir das Elend und Leid dieser Generation der Vertriebenen Deutschen niemals vergessen werden und wir Dankbar für die Leistung des Wiederaufbaus unseres Landes nach dem 2. Weltkrieg sind.

Im Anschluss legte der AfD-Kreisverband Blumen am Grab des Vorsitzenden der vertriebenen Sudetendeutschen, Dietmar Hübler, nieder. Wir danken ihm auf diesem Wege für die geleistete Arbeit im Verein der Vertriebenen und haben ihm seine letzte Ehre erwiesen. 

Kreisparteitag der AfD-Nordsachsen

Am Wochenende fand der mittlerweile 18. Kreisparteitag des AfD-Kreisverbandes Nordsachsen in Eilenburg statt.
Unter Leitung von Martin Braukmann (KV SOE) und Stellvertreter Matthias Lieschke (KV Wittenberg) konnten die Mitglieder – trotz sommerlicher Temperaturen – die Neuwahl des Schatzmeisters und eines Beisitzers erfolgreich durchführen.
Unterstützt wurden beide von der Wahl- und Zählkommission um das Team von Anne Grünschneder und Maik Bialek des Kreisverbandes Wittenberg.
Mit über über 30 Stimmen wurde der bisherige Beisitzer Felix Jüngling zum neuen Schatzmeister gewählt.
Als neuen Beisitzer haben die Mitglieder Uwe Kunze mit großer Zustimmung in den Vorstand berufen.
Umrahmt wurde der Kreisparteitag von Rechenschaftsberichten des Kreisvorsitzenden René Bochmann und dem neuen Schatzmeister Felix Jüngling.
Zusätzlich informierte Rico Winterlich zu anstehenden Wahlen in 2022. Abschließend gab der stellvertretende Kreisvorsitzende, Tobias Heller noch ein kurzes Resümee zur Arbeit der Ortsgruppen.
Wir wünschen dem neuen Vorstand alles Gute und danken auf diesem Weg allen Unterstützern für den guten Ablauf unseres Parteitages.
Deutschland. Aber normal.

Die Bundesregierung hat sich am Langzeit-Lockdown festgebissen

Zur heutigen Abstimmung des Bundestages, die Feststellung der Epidemischen Lage von nationaler Tragweite über den 30.06.2021 hinaus für weitere drei Monate zu verlängern, teilt der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Detlev Spangenberg, mit:

„Wie zu erwarten war, wurde mit den Stimmen der Koalitionsmehrheit die Epidemische Lage verlängert. Wäre diese Feststellung der Epidemischen Lage nicht fortgeführt worden, hätte dies zur Folge gehabt, dass zahlreiche gesetzliche Regelungen aufgehoben gewesen wären, vor allem im Infektionsschutzgesetz. Gleiches gilt für die auf deren Grundlage erlassenen weitreichenden Verordnungen des Gesundheitsministeriums, die unsere Grundrechte stark einschränken und Gebote wie das Maskentragen regeln. Zum besonderen Ärgernis wurde hier der Paragraph 28a Infektionsschutzgesetz, der in Abhängigkeit von Inzidenzwerten harte Maßnahmen der Grundrechtseinschränkungen vorsieht.

In verschiedener Gesetzesinitiativen der Bundesregierung wurden zahlreiche unterschiedliche Regelungstatbestände mit der durch den Bundestag festzustellenden Epidemischen Lage verknüpft, auch in mehreren Sozialgesetzbüchern und anderen Gesetzen. Obwohl absehbar ist, dass die Feststellung der Epidemischen Lage baldmöglich enden müsste, wurde dies gegen die Stimmen der AfD-Fraktion vom Bundestag mehrheitlich angenommen. Da die Voraussetzungen für die Feststellung der Epidemischen Lage nicht mehr gegeben sind, wie in Paragraph 5 des Infektionsschutzgesetzes beschrieben, hätte diese dringend beendet werden müssen.

Die Inzidenzwerte liegen bundesweit deutlich unter den gesetzlich genannten Grenzwerten, eine Auslastung oder Überlastung der Intensivstationen gibt es nicht und hat es in der von Regierungsseite erklärten Form nie gegeben. Der oft genannte R0-Wert, die Reproduktionszahl, liegt bundesweit bei etwa 0,8 und damit unter dem häufig als kritisch genannten Schwellenwert von 1. Auch ist das Gesundheitswesen weit davon entfernt, wegen COVID-19 zu kollabieren.

Aber die Regierungskoalition hat sich mit ihrem Lockdown-Fanatismus an der unverhältnismäßigen Gängelung der gesunden Masse der Bevölkerung festgebissen. Rechtfertigen kann man dies mit keinem sachlichen Argument. In ihrer schriftlichen Begründung führt die Regierungskoalition die Ausbreitung von Virusmutationen an. Damit könnte man jahrelange Sonderregelungen begründen, denn die Mutation von Viren ist üblich, und sie werden besonders durch breit angelegte Impfkampagnen zum Mutieren angeregt.

Die AfD-Fraktion im Bundestag stimmte schon gegen die sogenannten Bevölkerungsschutzgesetze und die Bundesnotbremse und lehnt auch die Fortführung der Epidemischen Lage ab.“

 

Detlev Spangenberg, MdB

15. Juni 2021

Youtube-Kanal der AfD-Nordsachsen ist online

Sehr geehrte Mitbürger des Landkreises Nordsachsen,

seit gestern Abend, den 03.06.2021 wurde unser Youtube-Kanal aktiviert und wir haben unser erstes Video hochgeladen. In der Reihe „Gespräch mit René Bochmann“ wollen wir Ihnen Ihren Direktkandidaten im Landkreis Nordsachsen für die Bundestagswahl am 26.09.2021  näher bringen.

In den kommenden Wochen werden weitere Videos folgen, welche sich mit den verschiedensten Politikfeldern beschäftigen. Wenn Sie uns bei unserem Videoprojekt unterstützen möchten, dann leiten Sie das Video an Ihren Bekanntenkreis weiter. Gerne können Sie auch Fragen an unseren Direktkandidaten stellen. Dafür schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an: geschaeftsstelle@afdnordsachsen.de

Wir wünschen Ihnen Viel Spaß beim zusehen.

Ihre AfD-Nordsachsen

Eilenburg, 04.06.2021

Unlautere Machenschaften beim Testen – Inkompetenz der Bundesregierung in Sachen Corona

Zum Frisör, in den Biergarten, aufs Oberdeck eines Ausflugsdampfers – alles nur mit aktuellem negativem Schnelltest erlaubt. Jeder, der keine Krankheitsanzeichen aufweist, muss sich zuvor in einer Teststelle einfinden. Das müsse sein für die Sicherheit, behauptet die Bundesregierung.

 

Detlev Spangenberg, Gesundheitspolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion widerspricht: „Das Testen von symptomfreien Menschen bringt neben falsch positiven auch falsch negative Befunde. Unnötige Angst und Einschränkung für die einen und eine trügerische falsche Sicherheit für andere sind die Folge.“ Nach wie vor werden die positiven Tests nicht mit der Gesamtzahl in Relation gesetzt. Nach wie vor hängt der Inzidenzwert, an den alle Grundrechtseinschränkungen gekoppelt werden, somit von der Zahl der Tests ab, statt das wirkliche Infektionsgeschehen abzubilden.

 

Aber nicht nur das: Neben den medizinischen Problemen zeige sich nun ein ganz neues, nämlich Abrechnungsbetrug zu Lasten des Steuerzahlers. Dabei werde es den Testtätern sehr leicht gemacht. Die Teststellen, die überall aus dem Boden wachsen, müssten keineswegs unter Leitung medizinischen Fachpersonals stehen. Die Tests würden abgerechnet, ohne dass Daten über die Getesteten übermittelt werden. „Die zu übermittelnden Angaben dürfen keinen Bezug zu der getesteten Person aufweisen“, heißt es dazu in § 7 der Testverordnung des Bundes. Laut Bundesregierung sollen die Kassenärztlichen Vereinigungen die Abrechnungen überprüfen. Die sähen sich aber bei einem solchen Abrechnungsprozedere dazu außer Stande.

 

Somit war und ist das Testen ein Beitrag zur Verlängerung von Grundrechtseinschränkungen, kostspielig für den Steuerzahler und leichtes Spiel für kriminelle Machenschaften.

 

Detlev Spangenberg, MdB

 

Berlin, 03.06.2021

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