+++ Für Impfschäden haftet ab 2024 der gesunde Bürger? +++

Liebe Bürger,

„Wer durch eine Schutzimpfung […] gesundheitliche Schädigung erlitten hat, erhält […] Leistungen der Sozialen Entschädigung.“ So lautet der Gesetzestext unter Paragraph 24  Kapitel 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 4 „Schutzimpfungen oder andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe“ des Sozialgesetzbuches XIV, welcher am 01.01.2024 in Kraft treten soll. [1] Immer wieder betonte ausschließlich die AfD, bis auf wenige Mitglieder anderer Fraktionen, wie gefährlich die Folgen der Impfungen mit den herkömmlichen Covid-Impfstoffen sein können. [2] Es erscheint demnach nicht abwegig, dass sich die Pharmaindustrie bereits für die Situation nach der breit angelegten Impf-Kampagne interessiert. [3] Auch deutsche Unfallversicherungen, wie die des ADAC, scheinen aus bisher nicht kommunizierten Gründen keine Haftung für Impfschäden übernehmen zu wollen: „Die Unfallversicherung leistet nicht bei folgenden Unfällen: […] Impfschäden aufgrund angeordneter Massenimpfungen.“ [4] Im Zuge des zukünftigen Gesetzestextes könnten jedoch solche Impfschäden in Verbindung mit dem „umformulierten Lastenausgleichsgesetz“ zur Folge haben, dass laut Artikel 14 des Grundgesetzes eine Enteignung, die dem Wohle der Allgemeinheit dient, dafür genutzt wird. Sie haben richtig gehört – Enteignung. Bemerkenswert ist dabei, dass der zukünftige Gesetzestext des SGB XIV bereits im Jahr 2019 umgeändert wurde. Insbesondere die Schäden der Corona-Impfung sowie aller weiteren Impfungen, die von öffentlichen Behörden empfohlen als auch durch Rechtsverordnungen angeordnet wurden, sollen durch diese Änderung geschützt sein.  [1] Kurzum: Die Bundesregierung förderte mit insgesamt 750 Millionen Euro die Impfstoff-Produktion – Biontech allein erhielt davon bereits 375 Millionen Euro. Anstatt dass jedoch die Impfstoff-Hersteller, finanziert vom Souverän, für etwaige Schäden durch Nebenwirkungen aufkommen, [5] soll dies in Zukunft offenbar der ungeschädigte Steuerzahler übernehmen. Als Privatperson wie auch als Abgeordneter der einzig wahren Opposition in Deutschland lehne ich solche Gesetzesänderungen wie auch eine Impfpflicht rigoros ab. Jede Person muss individuelle und eigene Entscheidungen über gesundheitliche Eingriffe abwägen – das Recht auf körperliche Unversehrtheit darf nicht weiter missachtet werden.

 

Ihr René Bochmann

 

Mitglied des Deutschen Bundestages

Vorsitzender AfD-Kreisverband Nordsachsen

Mitglied des nordsächsischen Kreistages

 

[1] https://paz.de/artikel/ein-neuer-lastenausgleich-fuer-die-opfer-der-corona-politik-a6153.html ; https://www.buzer.de/24_SGB_14.htm

[2] https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7533051#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk/dmlkZW9pZD03NTMzMDUx&mod=mediathek ; Martin Sichert (AfD)

[3] https://cutt.ly/6IM9p8u; A Quantum Gravity Integrated Health Concept

[4] https://www.adac.de/produkte/versicherungen/unfallversicherung/ueberblick/

[5] https://www.mdr.de/mdr-thueringen/redakteur-corona-impfung-impfstoff-haftung-100.html

 

Am 25.01.2022 an alle lokalen Pressevertreter versendet.

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