Änderung der Rechtsform des Medizinischen Dienstes der Karnkenversicherung

Änderung der Rechtsform des Medizinischen Dienstes der Karnkenversicherung

Änderung der Rechtsform des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung

Zum Entwurf eines „Gesetzes für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz)“ der Bundesregierung und zum Entschließungsantrag der AfD-Faktion „Begründungsregelung bei Krankenhausabrechnungsprüfungen“ erklärte Detlev Spangenberg, MdB und Gesundheitspolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion im Plenum am 07. November 2019:

Die Änderung der Rechtsform des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung soll den Einfluss der Krankenkassen auf den Medizinischen Dienst deutlich reduzieren. Dem MDK wird vorgeworfen, im Sinn der Krankenkassen für diese günstigere Prüfungsergebnisse erzielt zu haben, was unter anderem 2018 zu Rückforderungen gegenüber den Krankenhäusern in Höhe von 2,8 Mrd. Euro führte. Ich lehne auch die geplante Einführung von Prüfquoten ab. Wenn mehr Kontrollen unrichtige Abrechnungen aufdecken, kann es nicht das Ziel sein, die Menge dieser zu reduzieren. Das führt im Umkehrschluss zu mehr unentdeckten, fehlerhaften Abrechnungen. Letztendlich geht es hier um die Beiträge der Versicherten, nicht um eine versteckte Finanzierung von Krankenhäusern. Um unmissverständliche Abrechnungsmodalitäten zu erreichen, muss dringend über eine Reformierung des derzeitigen DRG-Systems nachgedacht werden. Die Krankenhaus-Verantwortlichen bemängeln ebenfalls den derzeitigen Zustand, indem sie die fehlende Flexibilität beanstanden. Sie führen zum Beispiel auch die Bettenverweildauer nach dem DRG an, die teilweise ohne kompetente Betrachtung durch den MDK zu erheblichen Rückforderungen für die Krankenkassen führte.

Ich kritisiere auch die ideologische Einführung einer Geschlechterquote. Die kann sogar dazu führen, dass, wenn keine Parität erreicht wird, die Anzahl der in das Gremien zu sendenden Mitglieder reduziert würde. Das bedeutet, durch die Quote einsteht eine eingeschränkte Arbeitsfähigkeit.

Mit Freude nehme ich zur Kenntnis, dass – offenbar als Folge meines Hinweises in der Rede vom 26. September, in der ich das Verbot der Aufrechnung von Forderungen beanstandete – dieses Verfahren durch einen Änderungsantrag der Regierungskoalition wieder aufgehoben wurde.

 MdB Detlev Spangenberg

detlev.spangenberg.ma01@bundestag.de
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