Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung sprach der AfD-Bundestagsabgeordnete Detlev Spangenberg am 24.Oktober im Deutschen Bundestag:
Dieser Gesetzentwurf hält leider nicht ganz das, was der Titel verspricht. Auch darin werden Menschen, die von der Zonengrenze in andere Teile der DDR zwangsumgesiedelt wurden, nicht ausreichend berücksichtigt. Dies gilt auch für die damit verbundenen Enteignungen.
Mit menschenverachtender Bezeichnung wie „Aktion Ungeziefer“ wurde durch die Vertreibungen, manche sprechen gar von Deportation, erhebliches Unrecht verübt. Entschädigungen oder Rückübertragungen – vor allem für Enteignungen von Haus und Hof – sind bis heute nur unzureichend erfolgt.
Auch die Anrechnung von heutigem Einkommen früherer DDR-Häftlinge bei Entschädigungsleistungen stellt eine Benachteiligung vieler Opfer politischer Haft dar.
Auch werden DDR-Langzeitgefangene, Menschen – die aus politischen Gründen in der DDR mehrere Jahre inhaftiert waren – nach wie vor nicht angemessen für erlittenes Leid entschädigt. Alle von politischer Haft Betroffenen werden gleichermaßen durch die Opferentschädigung behandelt, sofern sie wenigstens 180 Tage in Haft waren, Langzeitgefangene eingeschlossen.
Mit dem eigenen Antrag will die AfD-Fraktion auch erreichen, dass ein Gedenktag für die Opfer von DDR-Willkür festgelegt wird. Dieser soll die Erinnerung an die Menschen wachhalten, die durch die DDR-Diktatur großes Leid erfahren mussten. Dieser Gedenktag sollte in Abstimmung mit den Opferverbänden benannt werden.
Außerdem gibt es noch eine andere Benachteiligung einer großen Anzahl von Bürgern der DDR: von über Hunderttausenden wurde durch die Staatssicherheit (STASI), Akten angelegt, die heute noch zentral verwahrt werden. Diese unrechtmäßig gesammelten Angaben über Opfer des Spitzelapparates der DDR sollten den betreffenden Menschen im Original übereignet, nicht aber weitere Jahrzehnte staatlich verwahrt werden. Keiner hat das Recht, über Dossiers zu verfügen, die unrechtmäßig zustande kamen. Dazu kommt außerdem, dass die Sicherheit dieser Unterlagen nicht gewährleistet ist, sodass Dritte über persönliche, private sowie intime Daten – die vor Jahrzehnten gesammelt wurden – Kenntnis erlangen können.
Dies ist eines Rechtsstaates unwürdig.
Detlev Spangenberg, MdB