Zweifelhaftes Demokratie-Verständnis vor einem Gesetzesbeschluss!

Karsten Hilse in Eilenburg

Zum unangemessenen und weit überzogenen Einsatz der Berliner Polizei, am 18.11.2020, gegen die friedlichen Demonstranten vor dem Berliner Reichstag, nehme ich als Kreisvorsitzender des AfD Kreisverbandes Nordsachsen wie folgt Stellung:

Während sich am Buß- und Bettag die Bundesregierung mit der Anwendung des Bevölkerungsschutzgesetzes und seiner Beschlussfassung beschäftigte, ging draußen die Berliner Polizei, mit unangemessener Härte gegen friedliche Demonstranten vor. Besonders das unverhältnismäßig körperliche Vorgehen, gegen den Willen des AfD-Bundestagsabgeordneten Karsten Hilse, ist inakzeptabel und in keinster Weise zu rechtfertigen, da ihm in seiner Eigenschaft als Abgeordneter, politische Immunität gewährt werden muss und von ihm keinerlei Gefahr ausging!
(unser Archiv-Foto zeigt Karsten Hilse, im Bürgerhaus Eilenburg im März 2019)

Es war unerträglich mit ansehen zu müssen, wie ein demokratisch gewählter Volksvertreter des höchsten Parlamentes der Bundesrepublik Deutschland, entgegen demokratischer Grundrechte behandelt und öffentlich erniedrigt wurde!

Ich verurteile diese unangemessene Vorgehensweise der Polizei gegen friedliche Demonstranten, insbesondere dem AfD-Bundestagsabgeordneten Karsten Hilse aufs Schärfste und fordere für die verantwortlichen Polizisten und Einsatzleiter, dienstliche Konsequenzen! Herrn Hilse und allen friedlichen Demonstranten wünsche ich, dass sie sich schnell von den polizeilichen Übergriffen und Szenarien erholen mögen.

Mit den gestrigen Ereignissen wurde gleichzeitig deutlich dokumentiert, dass die Bundesregierung wahrscheinlich nur noch unter Anwendung derartiger Mittel in der Lage ist, auch zukünftige Gesetzesänderungen entgegen dem Willen der Bevölkerung, innerhalb kürzester Zeit umzusetzen. Es ist nicht nur eine Schande für unser Land und seine hart erkämpften demokratischen Errungenschaften und Werte, welche auf diese Art und Weise mit „Füßen getreten“ werden, sondern auch ein Armutszeugnis derzeitiger Politik!

Diese Vorgehensweise kennen wir als ehemalige DDR-Bürger und von Bildern aus Weißrussland oder China. Die Bilder des vergangenen Mittwochs befeuern den Verdacht derer, welche seit einigen Jahren die Rechtsstaatlichkeit unserer Republik anzweifeln.

René Bochmann

Vorsitzender
AfD-Kreisverband Nordsachsen
Mitglied des Nordsächsischen Kreistages

Im stillen Gedenken zum heutigen Volkstrauertag

Mit höchster Anerkennung und größtem Respekt, gedenken wir heute den Opfern von Krieg, Verfolgung und Flucht, in jeder Epoche unserer Nation und all Jenen, welche dazu bereit waren, für Demokratie, Freiheit und Frieden, auch ihr Leben zu geben.
Gleichzeitig appellieren wir mit Nachdruck an die derzeitige Bundesregierung, dass sie alles Nötige tun wird und dafür Sorge trägt,  die Demokratie und Freiheit, wie wir Sie bis Anfang 2014 kannten, wieder zu erlangen und uns auch genau so, dauerhaft erhalten bleibt!

Im stillen Gedenken, der AfD-Kreisverband Nordsachsen

René Bochmann
Kreisvorsitzender

Achtung! Weitere massive Einschränkungen der Grundrechte

 Schon lange geplant oder tatsächlich kurzfristig und rein zufällig?

Am kommenden Mittwoch, den 18.11.2020 um 12:00 Uhr, wird der Bundestag über die Drucksache 19/23944 abstimmen. Dieser Gesetzesentwurf ermöglicht es die Grundrechte der Bürger noch weiter einschränken zu können und dies nur anhand einer Zahl, die vorgegeben wird, bei der jedoch niemand sagen kann wie man auf diese Zahl kommt. Zum Beispiel wird in Zukunft ermöglicht bundesweit massive Einschränkungen vornehmen zu können, wenn der Gesamte Inzidenzwert von 50 erreicht oder überschritten wurde. Das bedeutet ein Landkreis, in dem es keine Fälle gibt, wird genauso betroffen sein wie der Landkreis in Nordreinwestfalen in dem eine türkische Großhochzeit stattfand und zur Erhöhung der Fallzahlen und dem bundesweiten Überschreiten des willkürlich gesetzten Wertes von 50 massiv beigetragen hat. Im Artikel 7 des Entwurfes steht folgender Satz:

„Durch Artikel 1 Nummer 16 und 17 werden die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) eingeschränkt.“

Der Gesetzesentwurf wird mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit vom Bundestag verabschiedet, da dieser von der Regierungskoalition eingebracht wird.

Mit abstimmen wird an diesem Tag auch der Bundestagsabgeordnete des Landkreises Nordsachsen, Marian Wendt. An Ihn kann man nur appellieren diesem Entwurf nicht zu zustimmen. Als Abgeordneter ist er nur seinem Gewissen verpflichtet und solch einem Gesetz kann man nicht reinen Gewissens zustimmen, wenn man vorgibt im Sinne der Nordsächsischen Bürger zu handeln.
An die Nordsächsische Bevölkerung sei der Apell gerichtet Herrn Wendt den Unmut über dessen voraussichtliche Handlung kund zu tun und Ihn vielleicht doch noch dazu bewegen zu können, zumindest einmal in seiner Laufbahn als Abgeordneter, welche vorerst 2021 endet, sofern eine Wahl stattfinden wird, im Sinne des Deutschen Volkes abzustimmen.

Am Mittwoch findet dazu ebenfalls eine Demonstration in Berlin vor dem Reichstag statt. Jeder der Zeit hat, es ist ein Feiertag, sollte an dem Tag ab 10:00 Uhr vor Ort sein.

Felix Jüngling

Mitglied des Kreisvorstandes
Stadtrat in Dommitzsch

Wichtiger Hinweis zu unseren Sprechstunden und Veranstaltungen

Ab 16.11.2020 bis 31.12.2020 entfallen alle Sprechstunden, Veranstaltungen und sonstige Termine!

Alle Sprechstunden, Veranstaltungen und sonstigen Termine des AfD-Kreisverbandes Nordsachsen und unserer Landtagsabgeordneten, Frau Gudrun Petzold, entfallen ab 16.11.2020 bis 31.12.2020. Die Streichung der Termine geschieht vor dem Hintergrund der strengen Corona-Schutzmaßnahmen.

Wir stehen  Ihnen dennoch, unter der  E-Mail-Adresse info@afdnordsachsen.de und in dringenden Außnahmefällen telefonisch, unter 0160 355 8340, weiterhin zur Verfügung.

René Bochmann
Kreisvorsitzender

 

 

Gefährdet Corona unsere Demokratie?

Ein unveröffentlichter Leserbrief an die Torgauer Zeitung

Nun ist er wieder da, der 2. Lockdown. Es ist verständlich, wenn den Menschen jetzt nicht unbedingt der Sinn nach Politik steht. Man ist in einer Pandemie mit aufgeheizter Atmosphäre und da ist man zuerst auf die Gesundheit und Zukunft fokussiert. Die Corona Krise wird man mit einem Impfstoff bekämpfen können, gegen eine Verfassungskrise gibt es aber keinen. Da helfen nur Wachsamkeit und bürgerschaftliches Engagement, denn die Rechte, welche uns in Folge der Krise verloren gehen, werden wir danach nicht wieder zurück bekommen.

Nahezu unbemerkt hat sich, bestehend aus der Kanzlerin und den 16 Länder-Ministerpräsidenten, eine Art Neben-Regierung gebildet, die fortan über gravierende Maßnahmen, die bis zur Existenzvernichtung führen können, für unseren Staat und seine Bürger entscheiden. Das Grundgesetz kennt ein solches Gremium nicht und deshalb ist es auch nicht zu solchen Handlungen legitimiert. Auch eine epidemische Lage rechtfertigt nicht die längere Suspendierung fundamentaler Verfassungsprinzipien.

Der Lockdown ist ein brachialer Eingriff in die Lebensverhältnisse eines Landes und erfordert die unverzichtbare Mitwirkung des Parlaments, denn auch in Krisenzeiten obliegt die Staatsleitung dem vom Volk gewählten Parlament und die Regierung hat dessen Entscheidungen zu vollziehen. Sie ignoriert das Parlament und beschließt Maßnahmen, für die sie nicht zuständig ist und die dem Parlament vorbehalten sind.

Das Parlament wiederum hat sich ohne großen Widerstand entmachten lassen und ist abgetaucht. So beginnt das Ende einer Demokratie. Natürlich braucht man für diese schwerwiegenden Grundrechtseingriffe auch eine Rechtfertigungsgrundlage. Da dafür die Reproduktionszahl nicht mehr ausreichte, hat man Anfang Mai mit dem Inzidenzwert einen Begriff aus der Epidemiologie gewählt und dessen Grenzwert auf 50 festgelegt. Auf diesen Wert haben sich die Kanzlerin und Ministerpräsidenten auf dem Verhandlungsweg geeinigt.

Er ist ein politischer Kompromiss und weder wissenschaftlich noch rechtlich ausreichend begründet. Bekannt ist, dass dieser Grenzwert als starrer und alleiniger Indikator als Zahl für das Ergreifen einschneidender Maßnahmen ungeeignet ist. Da dieser Begriff einen wissenschaftlichen Hintergrund hat, gelang es der Politik, die Bürger ruhig zu stellen und sie sogar noch dazu zu bringen, die Grundrechtseingriffe gegen sich selbst zu befürworten.

Ein politisch äußerst raffinierter Schachzug. Wir erinnern uns noch, als unsere Politiker lautstark gegen die Gefährdung der Demokratie in Ungarn protestierten, weil sich Victor Orban vom Parlament befristete Sondervollmachten zur Corona-Bekämpfung einräumen ließ. Und bei uns soll ein Bundesgesundheitsminister solche weitreichenden Sonderrechte erhalten, um am Parlament und Bundesrat vorbei auf diffuser Gesetzesgrundlage Anordnungen erlassen zu können.

Es gibt ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, in dem die Kompetenzen der Regierung, durch Rechtsverordnungen Ausnahmen von Gesetzesvorschriften zuzulassen, als sehr problematisch bezeichnet werden. Dann ist auch das ein Anschlag auf die Demokratie, aber ich höre keinen Protest. Bei allen Regelungen und Verboten, welche die Politiker erlassen, stellt sich die Frage nach der Rechtsstaatlichkeit und der Verträglichkeit mit dem Grundgesetz. Es gibt erhebliche Zweifel, dass die Freiheitsbeschränkungen, wie sie immer wieder angeordnet werden, stets plausibel vor dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz begründet werden können.

Nicht alles ist verfassungswidrig, aber auch nicht alles möglich. Voraussetzung für den Lockdown wäre die Feststellung einer epidemischen Notlage nach dem Infektionsschutzgesetz gewesen. Dafür hat die Panikmache der Regierung aber offensichtlich nicht ausgereicht und diese Feststellung hätte auch das Parlament treffen müssen. So ist es nicht verwunderlich, dass es inzwischen über 230 veröffentlichte Gerichtsentscheidungen zum Coronavirus gibt, in denen ein großer Teil der staatlichen Maßnahmen als rechtswidrig aufgehoben wurde.

Wenn die Politik verkündet, nach Corona wird nichts mehr so sein wie vorher, dann sollten unsere Alarmglocken schrillen, nicht dass wir dann auf einmal in einem Land leben, das wir so nicht wollten.

Dieter Glimpel
Stadtrat in Torgau

Anstieg der Strompreise droht: „Nord Stream 2“ auch für Nordsachsen wichtig

gudrun petzold rené bochmann frank hennig jörg urban afd sachsen nordsachsenIn Eilenburg am 22. Oktober, von links nach rechts: René Bochmann (Kreisvorstand des AfD-Kreisverbands Nordsachsen), MdL Gudrun Petzold, Diplomingenieur Frank Hennig und Jörg Urban (AfD-Vorsitzender Sachsen und Vorsitzender der AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag)

 

Am 22. Oktober hat die AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag zum Thema „Energiewende – Die Wende ins Ende?“ eine Informationsveranstaltung im Bürgerhaus Eilenburg durchgeführt. Zu den Referenten der Veranstaltung zählte neben dem Fraktionsvorsitzenden und sächsischen AfD-Chef Jörg Urban sowie der nordsächsischen Landtagsabgeordneten Gudrun Petzold auch der Buchautor sowie Diplomingenieur für Kraftwerksanlagen und Energieumwandlung Frank Hennig.

Zugleich berichten Medien, dass die USA ihre Leitlinien für Sanktionen gegen die Ostsee-Pipeline „Nord Stream 2“ verschärft haben. Petzold erklärt dazu mit Blick auf Nordsachsen:

„Ich habe mich über die lehrreichen Vorträge und die vielen interessierten Gäste sehr gefreut. Abermals wurde auch deutlich: Der Bau der neuen Gaspipelines unter dem Titel ‚Nord Stream 2‘ zwischen Russland und Deutschland ist wichtig, um in Zeiten der fatalen Energiewende stabile Strompreise zu ermöglichen. Denn erneuerbare Energien, die höchst witterungs- und wetterabhängig sind, werden alleine keine stabile und zugleich für den Endverbraucher kostengünstige Energieversorgung gewährleisten. Die Zusammenarbeit mit Russland für den weiteren Bau von ‚Nord Stream 2‘ ist deshalb auch im Interesse der Energieversorgung in Nordsachsen.

Deutschland wegen Politik auf Importe angewiesen

Denn für die nahe Zukunft ist Deutschland dank der Politik der Bundesregierung auf kostspielige Stromimporte angewiesen. Dabei könnten wir aufgrund der neuesten Reaktortechnik durch Kernenergie weitestgehend unabhängig von ausländischen Importen werden. Inzwischen lassen sich eingelagerte Brennstäbe sehr gut verwerten. Während durchschnittliche Windkraftanlagen zudem mit einer Nabenhöhe von 130 Metern je nach Hersteller ein Gesamtgewicht pro Anlage von circa 2.150 Tonnen erreichen, würden Dieselgeneratoren, die etwa durch umweltfreundlichen Kehrdiesel und Wasserstoff betrieben werden könnten, je nach Hersteller bis zu fünf Tonnen wiegen. Bei weitaus geringerem Flächenbedarf erbringt ein Dieselgenerator im Vergleich zu mehreren Windenergieanlagen eine adäquate Leistung, diese aber zuverlässig und wetterunabhängig.

Gudrun Petzold: Windenergie nicht zukunftsfähig

Allein in Nordsachsen sind laut dem ‚Regionalen Planungsverband Leipzig-Westsachsen‘ (RPV) 21 neue Windenergieanlagen geplant – die dafür bereitgestellte, anschließend betonierte Fläche wird für immer verloren sein. Zudem wurde laut dem RPV der Bestand der 23 bereits bestehenden, teilweise sehr umstrittenen Windenergieanlagen fixiert. In unserer Region wurden ganze 360 Potentialflächen mit einer Größe von insgesamt 7.100 Hektar mittlerweile auf Brauchbarkeit untersucht. Die Folgen für die Lebensqualität in unserem Nordsachsen wären bei einem noch intensiveren Ausbau der Windenergieanlagen fatal! Windenergie alleine kann für einen Industriestandort wie Deutschland auch vor diesem Hintergrund keine Energieform der Zukunft sein. Die AfD fordert stattdessen einen vernünftigen Mix verschiedenster Energieformen.“

Gudrun Petzold

Mitglied im Sächsischen Landtag
Mitglied im Nordsächsischen Kreistag

Wir benutzen Cookies um die Nutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessen. Durch Deinen Besuch stimmst Du dem zu.