Das Schwergutschiff „Meri“ kollidierte am 30.11.2022 in den frühen Morgenstunden bei Dunkelheit, nachdem es die Schleuse in Kiel-Holtenau verlassen hatte und in den Nord-Ostsee-Kanal (NOK) eingelaufen war, mit der Holtenauer Hochbrücke. Der Schaden an der Brücke ist immens. Die Bundesstelle für Seeunfalluntersuchungen (BSU) stufte diese Kollision als schweren Seeunfall ein. Die Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen.
Hierbei ist wichtig zu wissen, dass die lichten Durchfahrtshöhen der Brücken über den NOK 42 Meter betragen, Schiffe aber nur mit Sondergenehmigung ab einer Höhe von 38 Metern und maximal bis 40 Metern passieren dürfen. Die Schiffe müssen bei diesen kritischen Höhen in der Schleuse von der diensthabenden Behörde vermessen werden. Das Schwergutschiff „Meri“ kollidierte mit der Brücke – es hatte eine Höhe von mindestens 43 bis 44 Metern! Es hätte also gar nicht in den NOK einlaufen dürfen. Die Reparaturarbeiten dauern an. Die ursprünglich geplante Fertigstellung zur Kieler Woche kann nicht gehalten werden.
Dazu erklärt der schifffahrtspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, René Bochmann:
„Es ist nicht nachvollziehbar, dass ein Schiff mit dieser Höhe in den Nord-Ostsee-Kanal einlaufen kann. Entweder wurde seitens der Behörde die Höhe des Schiffes nicht richtig oder gar nicht gemessen. Auch wenn eine Vermessung im Dunkeln mittels Laser schwierig sein könnte – so argumentierte es die Behörde unmittelbar nach dem schweren Seeunfall – hätte das Schiff bei Zweifel am richtigen Höhenmessergebnis bis zum Anbruch des Tages und klarer Sicht im Binnenhafen des NOKs liegenbleiben müssen! Wir gehen davon aus, dass die Behörde den mitgeführten Schiffspapieren mit den Höhenangaben der Ladung – es war ein Kran – vertraute. Genau das war falsch und wurde der Holtenauer Hochbrücke zum Verhängnis. Eine grobe Fahrlässigkeit! Für die Schifffahrt sind diese bauursächlichen Einschränkungen der Passage – gerade für große Schiffe – eine Katastrophe. Viele Schiffe nutzen nunmehr den alternativen Seeweg über das Skagerrak.“