Die Mitwirkung ehrenamtlicher Richter an der Rechtsprechung ist ein wesentliches Element deutscher Gerichtsbarkeit. Ihr kommt als praktische Umsetzung des Demokratieprinzips große Bedeutung zu. Alle fünf Jahre sind die Bürger im Freistaat Sachsen aufgerufen, sich bei ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung für rund 4.000 Schöffenämter an den Strafgerichten zu bewerben.
SCHÖFFEN UND JUGENDSCHÖFFEN GESUCHT
Auch in diesem Jahr werden für die Amtsperiode 2024 – 2028 erneut Schöffen gesucht. Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene)
bis zum 31.03.2023 beim Ordnungsamt der jeweiligen Stadt- und Gemeindeverwaltung in Nordsachsen.
Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung ebenfalls bis zum 31.03.2023 an das Jugendamt des Landkreises Nordsachsen.
Weiterführende Informationen und die erforderlichen Unterlagen sind hier Schöffenamt beim Strafgericht übernehmen – Amt24 (sachsen.de) zu finden.