Am 15. Mai wurde im Deutschen Bundestag der Jahresbericht 2018 des Petitionsausschusses vorgestellt. Dazu der stellvertretende Obmann im Petitionsausschuss, Detlev Spangenberg:
Alle Redner bemühten sich, die Bedeutung des Artikels 17 des Grundgesetzes – das Petitionsrecht – als wichtiges Grundrecht herauszustellen. Viele Bürger setzen ihre letzte Hoffnung in die Entscheidung dieses grundgesetzlich fixierten Gremiums, um doch noch Hilfe, Unterstützung oder Gerechtigkeit für ihre Anliegen zu erhalten.
Das höchste Votum, die härteste Forderung des Petitionsausschusses an die Regierung ist das Votum: “Wird zur Berücksichtigung an die Regierung überwiesen”. Das heißt, hier besteht Handlungsbedarf, die Regierung soll handeln.
Leider wurde die Meinung des Petitionsausschusses in 2018 bei Empfehlungen mit diesem höchstem Votum – zur Berücksichtigung an die Regierung – nicht ein einziges Mal erfüllt!
Ich mache dies an einer besonderen Petition fest, der sogenannten Petition „Kurze Südabkurvung” (Flughafen Leipzig/Halle).
Bereits seit 2007 bitten die Bürger der vom Fluglärm betroffenen Region, die Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses einzuhalten, nämlich die Beschränkung des Startgewichtes der Flugzeuge sowie die Häufigkeit der Starts. Leider ohne Erfolg. Selbst das Votum des Petitionsausschusses und der gleichlautende Beschluss des Bundestages konnten die Regierung bisher nicht zum Handeln bewegen.
Ich fordere die Regierung hiermit auf, den Petitionsausschuss endlich ernst zu nehmen! Warum beschließen wir etwas, wenn Sie unsere Beschlüsse nicht umsetzen?