+++ Berliner Gesetzgebung erschwert parlamentarische Arbeit ungeimpfter Bundestagsabgeordneter +++

Liebe Bürger,

 

erneut offenbart sich das demokratische Verständnis der Berliner Gesetzgebung sowie des Bundesverfassungsgerichts. Auf Grund der aktuellen Gesetzgebung ist es uns, gegen Corona ungeimpften Abgeordneten, nicht möglich, Hotelübernachtungen in Berlin wahrzunehmen. [1] Deshalb forderte mein Fraktionskollege Gereon Bollmann, zusammen mit den Kollegen Carolin Bachmann, Dr. med. Christina Baum, Marc Bernhard, Thomas Dietz, Johannes Huber, Jörn König, Jürgen Pohl, Stephan Protschka, Prof. Dr. Harald Weyel und mir, beim Bundesverfassungsgericht die sofortige Außerkraftsetzung der 2G-Regelung für Hotelübernachtungen in Berlin. Wollte man auf diese Art und Weise bewusst das Wahlergebnis des neuen Bundeskanzlers beeinflussen und kritische Stimmen diskriminierend ausgrenzen? Wird nebst Diskriminierung bewusst das Wahlrecht der Abgeordneten eingeschränkt? Insbesondere Abgeordnete, welche ihren Wohnsitz weit von Berlin entfernt haben, sind umso mehr auf das Hotelangebot der Landeshauptstadt angewiesen, um ihre Pflichten gegenüber dem Bürger im Bundestag auszuüben. Dazu Gereon Bollmann: „Es kann nicht sein, dass wir als demokratisch legitimierte Volksvertreter von der wichtigsten Wahl der neuen Legislaturperiode ausgeschlossen werden, nur weil wir diese 2G-Regelung nicht erfüllen“ [2]
Das Bundesverfassungsgericht lehnte unsere Beschwerde ab. Die Gründe dafür sind ein Zeichen des fehlenden Respekts gegenüber den Abgeordneten und deren Pflichten. Man verweist auf das benachbarte Brandenburg, in dem andere Regeln gelten und degradiert unsere Beschwerde aufgrund der Vorgehensweise in Bezug auf juristische Instanzen. [3]
Welches Ausmaß muss, insbesondere in der Regierungsstadt Berlin, noch erreicht werden? Ungeimpfte Abgeordnete dürfen offiziell nicht in Berlin übernachten – inoffiziell auch nicht mehr abstimmen? Demnächst auch offiziell nicht mehr? Als AfD werden wir dies nicht auf uns beruhen lassen und uns weiterhin einer Impfpflicht – auch durch die Hintertür – widersetzen.

 

Ihr René Bochmann

 

Mitglied des Deutschen Bundestages

Vorsitzender AfD-Kreisverband Nordsachsen

Mitglied des nordsächsischen Kreistages

 

[1] § 19 Abs. 2 Satz 2, 3. InfSchMV Berlin

[2] https://www.bz-berlin.de/berlin/afd-politiker-klagen-gegen-berliner-2g-regel-fuer-hotels

[3] https://www.zdf.de/nachrichten/politik/corona-afd-verfassungsbeschwerde-2g-100.html

09.12.2021

Wir benutzen Cookies um die Nutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessen. Durch Deinen Besuch stimmst Du dem zu.