Unlautere Machenschaften beim Testen – Inkompetenz der Bundesregierung in Sachen Corona

Zum Frisör, in den Biergarten, aufs Oberdeck eines Ausflugsdampfers – alles nur mit aktuellem negativem Schnelltest erlaubt. Jeder, der keine Krankheitsanzeichen aufweist, muss sich zuvor in einer Teststelle einfinden. Das müsse sein für die Sicherheit, behauptet die Bundesregierung.

 

Detlev Spangenberg, Gesundheitspolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion widerspricht: „Das Testen von symptomfreien Menschen bringt neben falsch positiven auch falsch negative Befunde. Unnötige Angst und Einschränkung für die einen und eine trügerische falsche Sicherheit für andere sind die Folge.“ Nach wie vor werden die positiven Tests nicht mit der Gesamtzahl in Relation gesetzt. Nach wie vor hängt der Inzidenzwert, an den alle Grundrechtseinschränkungen gekoppelt werden, somit von der Zahl der Tests ab, statt das wirkliche Infektionsgeschehen abzubilden.

 

Aber nicht nur das: Neben den medizinischen Problemen zeige sich nun ein ganz neues, nämlich Abrechnungsbetrug zu Lasten des Steuerzahlers. Dabei werde es den Testtätern sehr leicht gemacht. Die Teststellen, die überall aus dem Boden wachsen, müssten keineswegs unter Leitung medizinischen Fachpersonals stehen. Die Tests würden abgerechnet, ohne dass Daten über die Getesteten übermittelt werden. “Die zu übermittelnden Angaben dürfen keinen Bezug zu der getesteten Person aufweisen”, heißt es dazu in § 7 der Testverordnung des Bundes. Laut Bundesregierung sollen die Kassenärztlichen Vereinigungen die Abrechnungen überprüfen. Die sähen sich aber bei einem solchen Abrechnungsprozedere dazu außer Stande.

 

Somit war und ist das Testen ein Beitrag zur Verlängerung von Grundrechtseinschränkungen, kostspielig für den Steuerzahler und leichtes Spiel für kriminelle Machenschaften.

 

Detlev Spangenberg, MdB

 

Berlin, 03.06.2021

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