Gute Nachrichten aus Karlsruhe
Es ist immer noch der überhitzten Corona-Berichterstattung geschuldet, dass ein kürzliches Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Ankauf von Staatsanleihen, bei dem es sich gegen eine Entscheidung des EUGH gestellt hat, nicht die gebührende Aufmerksamkeit gefunden hat. Obwohl die Finanzierung von Staaten durch die EZB gegen deren Statuten und auch gegen den Maastricht-Vertrag verstößt, hat der EUGH das für Recht erkannt. Der Vorrang des EU-Rechts ist nicht grenzenlos, denn die EU hat nur so viel Rechte, wie ihr die Mitglieder übertragen und nicht, wie sie sich anmaßt. In diesem Sinne ist auch die Europafreundlichkeit unseres Grundgesetzes zu bewerten. Schließlich ist Deutschland der größte Gläubiger und haftet, zur Zeit mit 26.4 %, an den durch die EZB in Billionenhöhe gekauften Schrottanleihen vor allem der Südländer. Interessiert es keinen, wer von uns das jemals mit welchen Folgen bezahlen soll. Künftig muss deshalb der Deutsche Bundestag in jedem Einzelfall solche Ankäufe prüfen. Das Bundesverfassungsgericht befand aber, dass der Ankauf von Staatsanleihen durch die EZB gegen deutsches Verfassungsrecht verstößt. Der Aufschrei der EU-Bürokraten war groß, es würde den Zusammenhalt der EU gefährden. Während die französische EZB-Präsidentin Lagarde diese Entscheidung für unbeachtlich hält, will die deutsche EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einleiten. Soviel zum Zusammenhalt der EU. Warum ist dieses Urteil wichtiger als mancher denkt? Nun, weil es sich um einen Eingriff in die deutsche Verfassungswirklichkeit handelt und der ist nicht einmalig. Solche Eingriffe des EUGH in das nationale Verfassungsrecht gibt es auch in Polen wegen der Justizreform und in Ungarn wegen der Sondervollmachten zur Corona-Krise. Denn wenn man die Nationalstaaten in Europa abschaffen will, muss man zuerst deren Verfassungen überwinden. Was nun über den EUGH versucht wird, ist, über Eingriffe in die nationalen Verfassungen de facto doch noch eine europäische Verfassung zu installieren. Der nicht demokratisch legitimierte EUGH ebenso wie seine Richter haben durch ihre Urteilspraxis bewiesen, dass sie nur ein politisches Instrument der EU-Bürokratie zur Disziplinierung ihrer Mitgliedstaaten sind. Für mich ist unvorstellbar, dass dieser Vorgang unter Missachtung des Willens der Völker geschieht, denn diese Eingriffe verändern das demokratisch verfasste Fundament der Staaten und rauben ihnen Identität. 2005 haben die EU-Mitgliedsländer in einem Verfassungsreferendum den Eurokraten in Brüssel klar gemacht, dass sie keine europäische Verfassung und keinen europäischen Bundesstaat, sondern weiterhin ihre nationale Eigenständigkeit als souveräne Mitglieder in einer Vertragsgemeinschaft EU wahren wollen. Damit ist der Traum von einem großeuropäischen Reich wohl ausgeträumt. Wie wichtig der Nationalstaat ist, hat sich erst wieder bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie gezeigt. Wenn wir ihn erhalten wollen, müssen wir unser Grundgesetz schützen, nicht nur gegen Angriffe von innen, sondern auch von außen. Darauf hinzuweisen, ist mir wichtig. Ich bleibe aber weiter bei meiner Aussage im Leserbrief vom April 2019, wir brauchen diese EU nicht und vielleicht gerät so mancher ins Nachdenken.
Dieter Glimpel
AfD-Stadtrat in Torgau