Tipps zur Wahl am 9. Juni

Da immer wieder Fragen zur Wahl auftauchen:
Wie viele Stimmen habe ich bei den Kommunalwahlen 2024?
Bei den Wahlen der kommunalen Parlamente, also der Kreistage, Stadt-, Gemeinde- oder Ortschaftsräte haben die Wähler in Sachsen jeweils pro Gremium 3 Stimmen.
Diese Stimmen können einem Kandidaten einer Partei, mehreren Kandidaten einer Partei oder Kandidaten verschiedener Parteien gegeben werden.
Das heißt, dass man insgesamt 3 Kreuze auf jedem Stimmzettel setzen darf. Diese 3 Stimmen können ganz nach belieben verteilt werden:
Entweder alle 3 Stimmen einem Bewerber geben.
Oder auf mehrere Bewerber, auch über Parteigrenzen hinweg verteilen.
Es auch erlaubt, weniger als 3 Stimmen zu vergeben werden.
Mehr als 3 Stimmen dürfen es nicht sein!
Dann ist der Wahlzettel ungültig!!
Bei der EU-Wahl am 9. Juni kann man lediglich 1 Stimme vergeben!

PS:
Das oft von linken Trollen beschriebene Unterschreiben des Wahlzettels macht diesen ungültig.
Setzen Sie also niemals Ihre Unterschrift auf einen Wahlschein!
Wir benutzen Cookies um die Nutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessen. Durch Deinen Besuch stimmst Du dem zu.