Pressemitteilung Roland Ulbrich 26.09.2022
Wurde in Sachsen ein Wettbewerb der Lächerlichkeiten ausgerufen? Man könnte es fast meinen: „Sachsen will Nutzung von Z-Symbol strafrechtlich verfolgen“ titelte der MDR – ohne sich auch nur ansatzweise von dieser Peinlichkeit zu distanzieren.
Jetzt errang das „Z“ einen fulminanten Sieg vor Gericht: Das Verfahren wurde nämlich gar nicht erst eröffnet! „Das Strafrecht darf nicht missdeutet und missbraucht werden, Unliebsames und Unliebsame in die Schranken zu weisen“, so der Kommentar des Vorsitzenden Richters in Bautzen. Und: „Schon die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, erst recht eine daraufhin erfolgende Anklageerhebung ist eine staatliche Drohgebärde. Für beides braucht es eine tragfähige Grundlage.“
Nicht die einzige Ohrfeige für die Staatsanwaltschaft und das weisungsgebende Ministerium – konkret Justizministerin Katja Meier: „Derartiges Ansinnen fügen dem Ansehen der Gerichte schweren Schaden zu!“ heißt es im Urteil weiter…
Der AfD-Landtagsabgeordnete Roland Ulbrich, der zum Thema eine Anfrage an die Staatsregierung gestellt hatte (Drucksache 7/9544): „Sogar die Fachzeitschrift ‚Strafverteidiger’ hat jetzt diesen absurden Fall aufgegriffen. Für Katja Meier wird es langsam Zeit, endlich mal über einen Rücktritt nachzudenken! Politik ist schließlich keine Kabarett-Veranstaltung…“